
Wer eine Softwarefirma verkaufen will, verkauft etwas, das man nicht anfassen kann. Kein Maschinenpark, kein Warenlager, oft nicht einmal ein eigenes Büro. Der Wert steckt in Code, Verträgen und wiederkehrenden Erlösen.
Genau das macht die Bewertung schwieriger und die Spannweite größer als in klassischen Branchen. Zwei Unternehmen mit identischem Umsatz können sich im Preis um den Faktor drei unterscheiden, weil das eine ein Produktgeschäft betreibt und das andere Projekte abrechnet.
Dieser Beitrag zeigt, welche Kennzahlen über den Preis entscheiden, wie Käufer die Technik prüfen, welche rechtlichen Punkte regelmäßig zum Problem werden und wer als Erwerber überhaupt infrage kommt. Wer eine Softwarefirma verkaufen will, findet hier die Reihenfolge, in der diese Themen anzugehen sind.
Bevor über Multiplikatoren gesprochen wird, muss eine Frage geklärt sein: Verkaufen Sie ein Produkt oder Ihre Arbeitszeit?
Ein echtes Produktgeschäft erzielt wiederkehrende Erlöse aus Lizenzen, Abonnements oder Wartungsverträgen. Der Umsatz kommt auch dann, wenn niemand aktiv verkauft. Ein Projektgeschäft dagegen rechnet Entwicklungsleistung nach Aufwand ab. Jeder Euro Umsatz muss neu erarbeitet werden.
In der Praxis sind die meisten mittelständischen Softwarehäuser eine Mischung. Ein Kernprodukt, dazu Anpassungen, Schnittstellen und Beratung. Wer eine Softwarefirma verkaufen möchte, sollte diese Anteile sauber trennen können, denn Käufer bewerten sie völlig unterschiedlich.
Die Faustregel lautet: Je höher der Anteil wiederkehrender Erlöse am Gesamtumsatz, desto höher der Multiplikator. Ein Anteil über siebzig Prozent verändert die Bewertungslogik grundlegend, weil dann nicht mehr über Ertrag, sondern über Umsatzqualität diskutiert wird.
Aus dieser Trennung folgen zwei Bewertungswege. Wer ein Software-Unternehmen verkaufen will, sollte wissen, welcher davon auf ihn zutrifft.
Der klassische Weg ist der Multiplikator auf das bereinigte EBITDA. Nach den DUB-KMU-Multiples liegen kleine Softwarehäuser unter fünf Millionen Euro Umsatz derzeit etwa bei 6,3 bis 8,0 auf das EBITDA, reine IT-Dienstleister mit hohem Projektanteil eher bei 5,7 bis 6,8. Größere Softwareunternehmen erreichen deutlich mehr, im Mid-Cap-Bereich bis über 10.
Der zweite Weg gilt für SaaS-Geschäfte mit hohem Abo-Anteil. Hier wird auf den Annual Recurring Revenue gerechnet, also die auf zwölf Monate normalisierten laufenden Erlöse. Für private Unternehmen liegt die Spanne 2026 etwa zwischen 2 und 7 auf den ARR. Wo ein Unternehmen landet, hängt fast ausschließlich am Wachstum: unter zwanzig Prozent Wachstum eher 3 bis 5, bei zwanzig bis vierzig Prozent 5 bis 7, darüber auch mehr.
Wichtig ist die Marktphase. Nach den Bewertungsexzessen der Jahre 2020 und 2021 wird Profitabilität heute wieder deutlich höher gewichtet als reines Wachstum. Als Orientierung dient die Rule of 40: Wachstumsrate plus EBITDA-Marge sollten zusammen mindestens vierzig Prozent ergeben.
Aus unserer Beratungspraxis kommt eine Einordnung dazu. Kleine, stark inhaberabhängige Softwarehäuser mit überwiegendem Projektanteil landen häufig am unteren Rand dieser Spannen oder darunter. Wer eine Softwarefirma verkaufen will und sich an publizierten SaaS-Multiplikatoren orientiert, startet mit einer Erwartung, die der Markt in dieser Größenklasse selten bestätigt. Die Grundlagen dazu erklärt unser Beitrag zum EBIT Multiple im Mittelstand, die Rechenwege der Leitfaden zum Unternehmenswert berechnen.
Softwarekäufer prüfen datengetrieben. Wer eine Softwarefirma verkaufen möchte, sollte diese Werte über mindestens drei Jahre vorlegen können.
An erster Stelle stehen ARR und MRR, getrennt nach Neugeschäft, Erweiterungen und Abgängen. Daraus ergibt sich die entscheidende Größe: die Netto-Umsatzbindung, also wie sich der Umsatz einer Kundenkohorte über die Zeit entwickelt. Liegt sie über hundert Prozent, wächst das Geschäft auch ohne Neukunden.
Ebenso wichtig ist die Abwanderung, sowohl bei Kunden als auch beim Umsatz. Eine hohe Kundenabwanderung bei stabilem Umsatz deutet auf Abhängigkeit von wenigen Großkunden hin, was Käufer sofort erkennen.
Dazu kommen die Bruttomarge auf die Software, also Umsatz abzüglich Hosting, Support und Third-Party-Lizenzen, die Kundenakquisekosten samt Amortisationsdauer und die Verteilung des Umsatzes auf Kunden und Branchen.
Der häufigste Befund in der Vorbereitung: Diese Zahlen existieren nicht in auswertbarer Form. Umsätze liegen in der Finanzbuchhaltung, Vertragsdaten im CRM, Nutzungsdaten im Produkt, und niemand hat sie je zusammengeführt. Diese Arbeit vor dem Prozess zu leisten, ist einer der wenigen Hebel, die den Preis unmittelbar bewegen.
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Wer ein Software-Unternehmen verkaufen will, durchläuft neben der kaufmännischen und rechtlichen Prüfung eine technische. Sie fällt vielen Verkäufern schwerer, weil sie sich nicht durch Unterlagen erledigen lässt.
Geprüft werden Architektur und Skalierbarkeit, der Zustand der Codebasis, Testabdeckung und Dokumentation, die Aktualität eingesetzter Frameworks sowie Sicherheit und Betriebsstabilität. Technische Schulden werden dabei nicht nur bemängelt, sie werden beziffert und vom Kaufpreis abgezogen.
Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: Open-Source-Lizenzen. Wer Komponenten mit strengem Copyleft in ein proprietäres Produkt einbindet, riskiert Offenlegungspflichten für eigenen Code. Käufer lassen die Abhängigkeiten inzwischen standardmäßig automatisiert prüfen. Wer eine Softwarefirma verkaufen will, sollte diese Liste vorher selbst erstellen.
Ebenso relevant sind Betriebsthemen. Wo läuft das Produkt, welche Verfügbarkeiten sind zugesagt, was passiert bei Ausfall, und existieren Notfallpläne? Bei einem On-Premise-Produkt beim Kunden stellt sich zusätzlich die Frage, wie viele Versionsstände gleichzeitig gepflegt werden müssen. Jeder alte Stand ist ein dauerhafter Kostenblock.
Der Punkt, an dem in der Praxis am häufigsten nachverhandelt wird, ist die Frage, wem die Software eigentlich gehört. Wer eine Softwarefirma verkaufen will, muss lückenlos belegen können, dass er über alle Rechte am eigenen Produkt verfügt.
Bei angestellten Entwicklern ist die Lage klar. Nach dem Urhebergesetz stehen die Nutzungsrechte an Software, die Arbeitnehmer in Erfüllung ihrer Aufgaben schaffen, dem Arbeitgeber zu. Bei freien Mitarbeitern und Agenturen gilt das nicht. Hier müssen die Rechte ausdrücklich vertraglich übertragen worden sein.
Genau daran fehlt es oft. Ein Unternehmen, das über Jahre mit Freelancern gearbeitet hat, ohne saubere Rechteübertragung, kann im Extremfall nicht belegen, dass es sein eigenes Produkt verkaufen darf. Die Heilung im Nachhinein ist möglich, kostet aber Zeit und manchmal Geld, weil ehemalige Auftragnehmer verhandeln.
Weiter zu prüfen sind Change-of-Control-Klauseln in Kundenverträgen, die einem Kunden bei Eigentümerwechsel ein Kündigungsrecht geben, sowie Lizenzverträge zu eingesetzten Fremdkomponenten, die häufig nicht ohne Zustimmung übertragbar sind.
Datenschutz gehört ebenfalls dazu. Auftragsverarbeitungsverträge, Speicherorte und Subunternehmer sind Standardpunkte jeder Prüfung. Wie ein solcher Prozess insgesamt abläuft, beschreibt unser Beitrag zur Due Diligence beim Unternehmensverkauf.
Vier Abhängigkeiten kosten in Softwaretransaktionen regelmäßig Kaufpreis. Wer eine Softwarefirma verkaufen möchte, sollte jede davon offen adressieren, statt zu hoffen, dass der Käufer sie übersieht.
Die erste ist die Personenabhängigkeit im Team. Wenn ein einzelner Entwickler der einzige ist, der einen zentralen Teil des Systems versteht, entsteht ein Risiko, das sich kaum wegverhandeln lässt. Käufer sichern sich dann über Halteprämien, Verbleibklauseln oder variable Kaufpreisbestandteile ab.
Die zweite ist die Gründerabhängigkeit im Vertrieb. Wenn alle wesentlichen Kunden persönlich vom Inhaber gewonnen wurden, fragt der Käufer zu Recht, was nach dem Ausscheiden passiert.
Die dritte ist die Kundenkonzentration. Ein Kunde mit dreißig Prozent Umsatzanteil führt praktisch immer zu einem Abschlag oder zu einer Absicherung über einen Earn Out, der einen Teil des Preises an die Entwicklung nach der Übernahme koppelt.
Die vierte ist die Plattformabhängigkeit. Produkte, die als Erweiterung eines fremden Systems existieren, etwa als Modul in einer bekannten Warenwirtschaft, sind vom Fortbestand der Schnittstellenpolitik dieses Anbieters abhängig.
Wer ein IT-Unternehmen verkaufen will und zwölf bis vierundzwanzig Monate Vorlauf hat, kann an allen vier Punkten arbeiten. Ein kostenfreies Strategiegespräch hilft, die relevanten Hebel für den eigenen Fall zu bestimmen.
Der Käuferkreis ist international und aktiver als in vielen klassischen Branchen. Wer eine Softwarefirma verkaufen will, trifft im Wesentlichen auf vier Gruppen.
Strategische Käufer aus derselben Nische wollen Kundenstamm, Funktionsumfang oder Marktzugang. Sie zahlen oft am meisten, weil sie Entwicklungs- und Vertriebskosten zusammenlegen können.
Die zweite Gruppe sind Software-Plattformen und Beteiligungsgesellschaften mit Buy-and-Build-Strategie, die Anbieter einer Branche zu größeren Einheiten bündeln. Diese Gruppe ist im deutschsprachigen Raum bei vertikaler Branchensoftware sehr präsent und prüft stark kennzahlenbasiert.
Die dritte Gruppe sind größere IT-Dienstleister und Systemhäuser, die Produktgeschäft zu ihrem Projektgeschäft hinzukaufen wollen, um die Ertragsqualität zu verbessern. Umgekehrt gilt: Wer ein IT-Unternehmen verkaufen will, dessen Umsatz überwiegend aus Beratung und Betreuung stammt, findet in dieser Gruppe häufig die passendsten Gesprächspartner.
Die vierte Gruppe sind einzelne Käufer und Managementteams. Ein Verkauf an die eigene Führungsmannschaft ist auch hier möglich und braucht in der Regel Finanzierungsunterstützung, etwa über ein Verkäuferdarlehen.
Entscheidend bleibt der Wettbewerb. Venture Advisory Partners verfügt über ein Netzwerk von mehr als 150 institutionellen Investoren mit direktem Zugang zu den Entscheidern, wodurch sich auch für spezialisierte Nischenanbieter ein echter Bieterwettbewerb erzeugen lässt. Wie eine strukturierte Suche abläuft, zeigt unser Beitrag dazu, wie Sie den idealen Käufer finden.
Anders als bei der Bewertung selbst gibt es bei der Vorbereitung klare Prioritäten. Wer eine Softwarefirma verkaufen will und noch zwei Jahre Zeit hat, arbeitet sie in dieser Reihenfolge ab.
An erster Stelle steht die Erhöhung des wiederkehrenden Anteils. Wartungsverträge statt Einzelabrechnung, Laufzeiten statt monatlicher Kündbarkeit, Preisanpassungsklauseln statt Festpreisen über Jahre. Jeder Prozentpunkt mehr Recurring wirkt doppelt, über den Umsatz und über den Multiplikator.
An zweiter Stelle steht die Ordnung der Rechte und Verträge: Rechteübertragungen von Freelancern nachholen, Kundenverträge auf Übertragbarkeit prüfen, Open-Source-Inventar erstellen.
An dritter Stelle steht die Instrumentierung der Kennzahlen, sodass ARR, Abwanderung und Bruttomarge jederzeit auf Knopfdruck vorliegen. Eine strukturierte Checkliste für den Unternehmensverkauf hilft, den Überblick zu behalten.
An vierter Stelle steht der Abbau der Personenabhängigkeit, durch Dokumentation, geteiltes Wissen und eine zweite Ebene in Entwicklung und Vertrieb. Für die Ansprache selbst gilt wie immer: Erst ein anonymes Kurzprofil, Details erst nach einer Geheimhaltungsvereinbarung, denn in einer Nische spricht sich ein Verkaufsvorhaben schnell herum.
Das hängt am Anteil wiederkehrender Erlöse. Kleine Softwarehäuser unter fünf Millionen Euro Umsatz liegen nach Marktdaten etwa bei 6,3 bis 8,0 auf das bereinigte EBITDA, reine IT-Dienstleister eher bei 5,7 bis 6,8. Bei hohem Abo-Anteil wird auf den ARR gerechnet, im privaten Markt aktuell etwa 2 bis 7.
Beides kommt vor. Ein Projektgeschäft wird über das bereinigte EBITDA bewertet, ein Abo-Geschäft mit hohem Wachstum über den ARR. Mischformen werden in der Praxis aufgeteilt und getrennt bewertet, weil sonst der schwächere Teil den stärkeren mit nach unten zieht.
Eine Orientierungsgröße für Software-Geschäftsmodelle: Wachstumsrate plus EBITDA-Marge sollten zusammen mindestens vierzig Prozent ergeben. Sie erklärt, warum ein langsam wachsendes, aber profitables Unternehmen ähnlich bewertet werden kann wie ein schnell wachsendes mit Verlusten.
Nur dem Unternehmen, wenn die Nutzungsrechte ausdrücklich vertraglich übertragen wurden. Bei angestellten Entwicklern gehen die Rechte an Software, die in Erfüllung der Aufgaben entsteht, kraft Gesetzes auf den Arbeitgeber über. Bei freien Mitarbeitern gilt das nicht, und genau hier entstehen die häufigsten Nachverhandlungen.
In der Regel für eine Übergangszeit von etwa sechs bis achtzehn Monaten. Bei stark gründergetriebenem Vertrieb verlangen Käufer meist länger und koppeln einen Teil des Kaufpreises daran. Ohne jede Übergangsphase sinkt der erzielbare Preis deutlich.
Mit aufbereiteten Kennzahlen und geordneten Rechten sind sechs bis zwölf Monate realistisch. Fehlt die Vorbereitung, verlängert vor allem die technische und rechtliche Prüfung den Prozess, weil Lücken erst während der Verhandlung geschlossen werden.
Ein geringer Anteil wiederkehrender Erlöse, unklare Rechte am Code, ein einzelner unersetzbarer Entwickler und hohe Kundenkonzentration. Diese vier Punkte erklären in der Praxis die meisten Abschläge. Wer eine Softwarefirma verkaufen will und Vorlauf hat, kann alle vier bearbeiten.
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Eine Softwarefirma verkaufen heißt vor allem, Klarheit über das eigene Geschäftsmodell herzustellen. Der Markt zahlt für wiederkehrende Erlöse, für Unabhängigkeit von einzelnen Personen und für belegbare Rechte, nicht für Umsatz allein.
Drei Punkte entscheiden. Erstens die saubere Trennung von Produkt- und Projektgeschäft, weil sie den Bewertungsweg bestimmt. Zweitens die Ordnung der Rechte am Code, weil Lücken hier den Abschluss gefährden und nicht nur den Preis. Drittens auswertbare Kennzahlen, weil Softwarekäufer nicht über Geschichten, sondern über Kohorten verhandeln.
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