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Gutachten Unternehmensbewertung: wann Sie eins brauchen, was es kostet und was es nicht leistet

Peter Nadolinski
CEO & Gründer von VAP
Ungefähre Lesedauer
10 Minuten
Messschieber und Lupe aus Messing prüfen ein kleines Zahnrad: Symbol für ein Gutachten zur Unternehmensbewertung
Gutachten Unternehmensbewertung: wann Sie eins brauchen, was es kostet und was es nicht leistet

Inhaltverzeichnis

Ein Erbfall, eine Scheidung, ein Gesellschafter, der aussteigen will: Es gibt Situationen, in denen ein Unternehmer schwarz auf weiß braucht, was sein Unternehmen wert ist. Nicht als Schätzung, sondern als Dokument, das vor dem Finanzamt, einem Gericht oder der Gegenseite Bestand hat.

Dafür gibt es das Gutachten zur Unternehmensbewertung. Es folgt festen Standards, wird von qualifizierten Gutachtern erstellt und kostet entsprechend. Viele Inhaber gehen allerdings davon aus, dass ein solches Gutachten auch beim Verkauf den Preis bestimmt. Das ist der häufigste Irrtum rund um das Thema.

Dieser Beitrag erklärt, wann ein formales Gutachten sinnvoll oder sogar zwingend ist, was es kostet, wer es erstellen darf und warum der Kaufpreis am Ende woanders entsteht.

Was ein Gutachten zur Unternehmensbewertung ist

Ein Bewertungsgutachten ist ein schriftlicher Bericht, der den Wert eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag nachvollziehbar herleitet. Nachvollziehbar heißt: Ein fachkundiger Dritter muss jeden Schritt prüfen können, von der Bereinigung der Vergangenheitszahlen über die Planung bis zum Kapitalisierungszinssatz.

Davon zu unterscheiden sind zwei leichtere Formen. Die Kurzbewertung oder Werteinschätzung liefert eine Bandbreite auf Basis der letzten Jahresabschlüsse, ohne tiefe Plausibilisierung. Die gutachterliche Stellungnahme liegt dazwischen: Sie folgt den Standards, ist aber im Umfang reduziert. Welche Form passt, hängt allein vom Anlass ab.

Unternehmensbewertung: IDW S1 als Standard

In Deutschland ist der maßgebliche Standard der IDW S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer, derzeit in der Fassung von 2008. Er legt fest, wie ein Unternehmenswert methodisch sauber ermittelt wird, und wird von Gerichten und Finanzverwaltung als Maßstab herangezogen.

Der Standard erkennt zwei gleichwertige Methoden an: das Ertragswertverfahren und das DCF-Verfahren. Beide diskontieren künftige Überschüsse auf den Stichtag ab. Grundlage ist eine Unternehmensplanung, meist über drei bis fünf Jahre, und ein Kapitalisierungszinssatz aus Basiszins und Risikozuschlag.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Wertbegriffen. Der objektivierte Wert unterstellt das Unternehmen in seiner bestehenden Form, ohne die Synergien oder Pläne eines bestimmten Käufers. Der subjektive Wert bildet dagegen ab, was ein konkreter Investor mit seinen Möglichkeiten zahlen könnte. Gutachten für Gerichte und Finanzämter weisen in aller Regel den objektivierten Wert aus.

Für kleine und mittlere Unternehmen hat das IDW ergänzende Hinweise veröffentlicht. Sie betreffen vor allem die Abhängigkeit vom Inhaber, die Bereinigung um einen angemessenen Unternehmerlohn und die Abgrenzung von Privat- und Betriebsvermögen.

Wann ein Gutachten zur Unternehmensbewertung nötig ist

Ein formales Gutachten ist immer dann gefragt, wenn mehrere Parteien mit gegensätzlichen Interessen einen Wert akzeptieren müssen oder eine Behörde ihn prüft. Fünf Anlässe kommen in der Praxis am häufigsten vor.

Erbschaft und Schenkung

Bei der Übertragung von Unternehmensanteilen setzt das Finanzamt einen Wert an. Ohne eigenes Gutachten greift häufig das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz. Es multipliziert den durchschnittlichen Jahresertrag der letzten drei Jahre mit einem festen Faktor von 13,75. Für viele Mittelständler liegt das Ergebnis deutlich über dem, was ein Käufer zahlen würde. Ein Gutachten kann hier einen niedrigeren Wert belegen und die Steuerlast spürbar senken.

Scheidung und Zugewinnausgleich

Gehört ein Unternehmen zum Vermögen eines Ehepartners, muss sein Wert für den Zugewinnausgleich ermittelt werden. Die Rechtsprechung verlangt dabei unter anderem, dass ein angemessener Unternehmerlohn abgezogen und latente Steuern berücksichtigt werden. Ohne Gutachten lässt sich ein solcher Streit kaum führen.

Ausscheiden eines Gesellschafters

Steigt ein Gesellschafter aus, bestimmt der Gesellschaftsvertrag meist eine Abfindung. Ist dort kein fester Wert vereinbart, entscheidet der Verkehrswert, und über den gibt es fast immer Streit. Wie solche Regelungen im Vorfeld gestaltet werden sollten, beschreibt unser Beitrag zu Tag Along und Drag Along. Bei kleinen Anteilen kommt die Frage nach Abschlägen hinzu, die unser Beitrag zur Minderheitsbeteiligung erläutert.

Pflichtteil und Erbauseinandersetzung

Hinterlässt ein Unternehmer seinen Betrieb einem Kind, haben die übrigen Erben oft Pflichtteilsansprüche. Deren Höhe hängt direkt vom Unternehmenswert ab. Gerade bei Familienbetrieben ist ein belastbares Gutachten der einzige Weg, die Nachfolge nicht im Rechtsstreit enden zu lassen. Wie sich das in eine geordnete Nachfolgeplanung einfügt, zeigt unser Leitfaden.

Interne Transaktionen

Auch wenn Anteile innerhalb der Familie, an Mitarbeiter oder an eine eigene Holding übertragen werden, braucht es einen nachweisbaren Wert. Sonst drohen steuerliche Risiken wegen verdeckter Gewinnausschüttungen oder Schenkungen.

Ein Rechenbeispiel zur Erbschaftsteuer

Ein schuldenfreies Unternehmen erzielt in den letzten drei Jahren ein durchschnittliches Betriebsergebnis von € 1,2 Mio. Das vereinfachte Ertragswertverfahren zieht pauschal 30 Prozent Ertragsteueraufwand ab und kommt auf einen Jahresertrag von € 840.000. Mal 13,75 ergibt das einen steuerlichen Wert von € 11,55 Mio.

Am Markt wird ein vergleichbares Unternehmen mit 6x EBIT gehandelt. Bei einem EBIT von € 1,2 Mio. entspricht das € 7,2 Mio.

Die Differenz von € 4,35 Mio. ist Bemessungsgrundlage, auf die Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen kann, soweit keine Verschonung greift. Ein Gutachten zur Unternehmensbewertung, das den niedrigeren Wert sauber belegt, kostet einen Bruchteil davon. Wie Marktmultiplikatoren zustande kommen, beschreibt unser Beitrag zum Multiplikatorverfahren.

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Wer als Gutachter infrage kommt

Wer für eine Unternehmensbewertung Gutachter sucht, findet drei Gruppen. Wirtschaftsprüfer sind die klassischen Ersteller von IDW-S1-Gutachten und genießen vor Gericht und beim Finanzamt die höchste Akzeptanz. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von Industrie- und Handelskammern benannt und häufig von Gerichten beauftragt. Dazu kommen Steuerberater und spezialisierte Bewerter mit Zusatzqualifikationen, etwa als Certified Valuation Analyst.

Entscheidend ist weniger der Titel als die Rolle. Der IDW S1 unterscheidet drei Funktionen. Als neutraler Gutachter ermittelt der Bewerter einen objektivierten Wert für alle Beteiligten. Als Berater vertritt er eine Partei und ermittelt deren Grenzpreis. Als Schiedsgutachter vermittelt er einen Einigungswert zwischen zwei Seiten. Wer das verwechselt, hat am Ende ein Dokument, das die Gegenseite nicht anerkennt.

Was ein Gutachten kostet

Die Kosten für ein Gutachten zur Unternehmensbewertung hängen von Anlass, Größe und Komplexität des Unternehmens ab. Als Orientierung nennen Anbieter für eine Kurzbewertung Festpreise um € 3.700 und für eine gutachterliche Stellungnahme nach IDW S1 Preise ab etwa € 9.700. Ein vollständiges Gutachten für einen Mittelständler mit Holdingstruktur oder für ein Gerichtsverfahren liegt in der Praxis eher zwischen € 15.000 und € 40.000.

Die Dauer liegt bei zwei bis vier Wochen, gerechnet ab vollständigen Unterlagen. In der Praxis ist genau das der Engpass: Bis Planung, Abschlüsse und Bereinigungen vollständig vorliegen, vergehen oft mehrere Wochen. Worauf Sie beim Vergleich verschiedener Bewertungsangebote achten sollten, beschreibt unser Beitrag zu Unternehmensbewertung Angebote vergleichen.

Warum das Gutachten beim Verkauf nicht den Preis bestimmt

Hier liegt der wichtigste Punkt für Inhaber, die verkaufen wollen. Ein Gutachten zur Unternehmensbewertung nach IDW S1 weist einen objektivierten Wert aus. Ein Käufer zahlt aber keinen objektivierten Wert, sondern den Preis, der sich aus seiner Strategie, seinen Synergien, seiner Finanzierung und dem Wettbewerb mit anderen Bietern ergibt.

Deshalb liegen Gutachtenwert und Kaufpreis regelmäßig auseinander, manchmal nach oben, oft nach unten. Ein Gutachten, das € 12 Mio. ausweist, hilft wenig, wenn kein Käufer mehr als € 9 Mio. bietet. Umgekehrt kann ein strategischer Käufer mit Synergien deutlich über dem Gutachtenwert liegen. Warum Theorie und Marktpreis im Mittelstand so oft auseinanderfallen, erklärt unser Beitrag zum Unternehmenswert ermitteln.

Hinzu kommt ein methodischer Punkt, der in vielen Gutachten zu wenig Gewicht bekommt. Die meisten Gutachten im Mittelstand leiten den Wert primär aus dem Ertragswertverfahren ab. Das Ergebnis hängt dann an zwei Annahmen: der Planung und dem Kapitalisierungszinssatz. Schon ein Prozentpunkt mehr oder weniger beim Risikozuschlag verschiebt den Wert um 10 bis 20 Prozent, ohne dass sich am Unternehmen irgendetwas geändert hat.

Was ein solches Gutachten nicht abbildet, ist der Markt. Echte Vergleichstransaktionen zeigen, zu welchen Multiplikatoren Unternehmen einer Branche und Größe tatsächlich den Besitzer gewechselt haben. Sie enthalten die aktuelle Nachfrage, die Finanzierungsbedingungen der Käufer und die Abschläge, die Käufer für Inhaberabhängigkeit oder Kundenkonzentration verlangen. Ein Gutachten zur Unternehmensbewertung, das sich allein auf eine Ertragswertrechnung stützt und Transaktionsdaten allenfalls als Plausibilisierung erwähnt, kann deshalb deutlich vom erzielbaren Marktwert abweichen.

Für Anlässe wie die Erbschaftsteuer ist das hinnehmbar, weil dort ein objektivierter Wert gefragt ist. Wer aber wissen will, was ein Käufer heute zahlen würde, sollte darauf achten, dass die Bewertung auf belastbaren Vergleichstransaktionen aufsetzt und nicht nur auf einer Barwertformel.

Für den Verkauf ist daher eine marktorientierte Bewertung sinnvoller: Welche Käufergruppen kommen infrage, welche Multiplikatoren zahlen sie aktuell, was treibt den Wert und was drückt ihn? Ein kostenfreies Strategiegespräch klärt, welche Bewertung für Ihren Anlass die richtige ist.

Welche Unterlagen der Gutachter braucht

Die Qualität eines Gutachtens zur Unternehmensbewertung hängt weniger vom Gutachter ab als von den Unterlagen, die er bekommt. Wer sie vorbereitet, spart Zeit und Honorar.

Die Basis sind die Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, idealerweise mit Anhang und Lagebericht, dazu die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung. Hinzu kommt eine integrierte Planung für die nächsten drei bis fünf Jahre mit Umsatz, Kosten, Investitionen und Finanzierung. Ohne diese Planung kann kein Gutachten zur Unternehmensbewertung nach IDW S1 entstehen, denn der Wert wird aus künftigen Überschüssen abgeleitet.

Weiter gehören dazu eine Liste aller Sachverhalte, die bereinigt werden müssen: Gehälter und Tantiemen der Gesellschafter, private Fahrzeuge, Mietverträge mit nahestehenden Personen, einmalige Erträge und Aufwendungen. Wer eine Pensionszusage hat, muss deren Gutachten beifügen, weil sie den Wert direkt mindert.

Schließlich braucht der Gutachter die wesentlichen Verträge: Gesellschaftsvertrag, Darlehen, große Kunden- und Lieferantenverträge sowie Miet- und Pachtverträge. Je vollständiger diese Unterlagen vorliegen, desto belastbarer ist das Gutachten zur Unternehmensbewertung und desto schwerer lässt es sich von der Gegenseite angreifen.

Typische Fehler

Vier Fehler sehen wir immer wieder.

Der erste ist das falsche Instrument. Wer verkaufen will, beauftragt ein teures Gutachten und verankert sich an einem Wert, den kein Käufer bestätigt. Wer dagegen einen Erbfall regeln muss, verlässt sich auf eine Kurzbewertung, die das Finanzamt nicht anerkennt.

Der zweite ist eine unrealistische Planung. Jedes Gutachten steht auf der Planung des Managements. Ist sie zu optimistisch, ist der Wert angreifbar, und ein Gegengutachten zerlegt ihn.

Der dritte ist die fehlende Bereinigung. Privat veranlasste Kosten, ein zu niedriges oder zu hohes Geschäftsführergehalt und Einmaleffekte müssen sauber herausgerechnet werden. Bei inhabergeführten Unternehmen entscheidet das oft über mehr als den Zinssatz.

Der vierte ist der falsche Zeitpunkt. Bewertungen beziehen sich auf einen Stichtag. Wer erst nach dem Erbfall oder mitten im Streit ein Gutachten beauftragt, verhandelt aus einer schwächeren Position als jemand, der vorbereitet ist.

Häufige Fragen

Wann brauche ich ein Gutachten Unternehmensbewertung?

Immer dann, wenn ein Dritter den Wert akzeptieren oder prüfen muss: bei Erbschaft und Schenkung, Scheidung, Pflichtteilsansprüchen, dem Ausscheiden eines Gesellschafters oder internen Übertragungen. Für einen Verkauf an externe Käufer ist ein formales Gutachten meist nicht nötig, weil der Preis im Markt entsteht.

Was kostet ein Gutachten zur Unternehmensbewertung?

Kurzbewertungen beginnen bei einigen tausend Euro. Gutachterliche Stellungnahmen nach IDW S1 starten bei rund € 10.000. Vollständige Gutachten für komplexere Mittelständler oder Gerichtsverfahren liegen häufig zwischen € 15.000 und € 40.000. Entscheidend sind Größe, Struktur und Anlass.

Wer darf eine Unternehmensbewertung nach IDW S1 erstellen?

Der Standard richtet sich an Wirtschaftsprüfer, wird aber auch von Steuerberatern und spezialisierten Bewertern angewendet. Vor Gericht werden häufig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt. Wichtiger als der Titel ist, dass der Gutachter in der passenden Funktion tätig wird.

Wie lange dauert ein Bewertungsgutachten?

Gutachter nennen meist zwei bis vier Wochen ab vollständigen Unterlagen. In der Praxis dauert es länger, weil Planung, Abschlüsse und Bereinigungen erst zusammengetragen werden müssen. Mit sechs bis acht Wochen Gesamtzeit sollten Unternehmer rechnen.

Kann ein Gutachten die Erbschaftsteuer senken?

Ja. Ohne Gutachten setzt das Finanzamt häufig das vereinfachte Ertragswertverfahren mit dem Faktor 13,75 an. Liegt der tatsächliche Wert niedriger, kann ein Gutachten ihn belegen. Die Ersparnis übersteigt die Kosten in vielen Fällen deutlich.

Bestimmt ein Gutachten den Kaufpreis beim Verkauf?

Nein. Ein Gutachten weist einen objektivierten Wert aus. Der Kaufpreis entsteht aus Angebot und Nachfrage, den Synergien der Käufer und dem Wettbewerb im Prozess. Gerade Gutachten auf Basis des Ertragswertverfahrens ohne echte Vergleichstransaktionen weichen oft deutlich vom Marktwert ab. Orientierung kann es trotzdem geben.

Fazit

Ein Gutachten zur Unternehmensbewertung ist ein Werkzeug für Situationen, in denen ein Wert gegenüber Dritten Bestand haben muss: Finanzamt, Gericht, Miterben oder Mitgesellschafter. Dort ist es oft unverzichtbar und rechnet sich schnell, wie das Beispiel zur Erbschaftsteuer zeigt.

Beim Verkauf an externe Käufer ist es dagegen das falsche Instrument. Der Preis entsteht im Wettbewerb, nicht im Gutachten. Wer verkaufen will, braucht eine Einschätzung auf Basis echter Vergleichstransaktionen: welche Käufer welche Multiplikatoren zahlen und was den Wert treibt.

Die richtige Reihenfolge lautet deshalb: erst den Anlass klären, dann die Form der Bewertung wählen und dann den passenden Bewerter beauftragen.

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Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

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