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Tag Along und Drag Along: die Klauseln, die über Ihren Verkauf entscheiden

Peter Nadolinski
CEO & Gründer von VAP
Ungefähre Lesedauer
9 Minuten
Drei Messingscheiben auf Schiefer, zwei durch eine Kette verbunden: Symbol für Tag Along und Drag Along beim Unternehmensverkauf
Tag Along und Drag Along: die Klauseln, die über Ihren Verkauf entscheiden

Inhaltverzeichnis

Die meisten Gesellschafterverträge im Mittelstand werden bei der Gründung geschrieben und danach nie wieder gelesen. Wichtig werden sie an genau einem Tag: wenn jemand verkaufen will.

Dann entscheiden drei Klauseln darüber, ob das überhaupt geht. Die Vinkulierung bestimmt, ob eine Übertragung zustimmungspflichtig ist. Das Tag Along gibt Mitgesellschaftern das Recht, mitzuverkaufen. Das Drag Along verpflichtet sie dazu.

Dieser Beitrag erklärt, wie diese Klauseln wirken, warum ein Käufer ohne sie oft gar nicht erst anfängt, was Minderheits- und Mehrheitsgesellschafter jeweils brauchen und was zu tun ist, wenn der Vertrag sie nicht enthält.

Vinkulierung: wer überhaupt verkaufen darf

Bei der GmbH sind Geschäftsanteile grundsätzlich frei übertragbar. Der Gesellschaftsvertrag kann das aber einschränken, und das tut er fast immer.

Die Vinkulierung macht die Abtretung von der Zustimmung abhängig, meist der Gesellschafterversammlung, manchmal der Geschäftsführung. Ohne diese Zustimmung ist die Übertragung schwebend unwirksam. Ein Käufer bekommt also nichts, solange sie fehlt.

Der Zweck ist Schutz vor dem falschen Mitgesellschafter. Niemand will morgen einen Wettbewerber oder einen unbekannten Investor am Tisch haben. Der Preis dafür ist, dass jeder Verkauf von der Zustimmung der anderen abhängt.

Für die Praxis heißt das: Die Vinkulierung ist der erste Punkt, den ein Käufer in der rechtlichen Prüfung ansieht. Wie diese Prüfung insgesamt abläuft, beschreibt unser Beitrag zur Due Diligence, die einzelnen Prüfstränge der Beitrag zur Financial Due Diligence und den anderen Prüfsträngen.

Tag Along: das Mitverkaufsrecht

Das Tag Along ist das Schutzinstrument der Minderheit. Dieses Mitverkaufsrecht gibt einem Gesellschafter die Möglichkeit, seine Anteile zu denselben Konditionen mitzuverkaufen, wenn ein anderer verkauft.

Der Grund ist einfach. Wenn der Mehrheitsgesellschafter seine 70 Prozent an einen Investor abgibt, sitzt die Minderheit plötzlich mit einem fremden Partner zusammen, den sie sich nicht ausgesucht hat, und ihre Anteile sind einzeln kaum verkäuflich. Das Mitverkaufsrecht verhindert genau das.

Entscheidend sind drei Punkte in der Formulierung. Erstens die Auslösung: Ab welchem verkauften Anteil greift das Recht? Üblich sind Schwellen zwischen 25 und 50 Prozent. Zweitens die Konditionen: "zu denselben Bedingungen" muss ausdrücklich auch Garantien, Haftungsanteil und Zahlungsmodalitäten umfassen, sonst bekommt die Minderheit denselben Preis, aber schlechtere Konditionen. Drittens die Frist, innerhalb derer das Recht ausgeübt werden muss.

Wer eine Minderheit hält und kein Tag Along im Vertrag hat, ist in einer schwachen Position. Warum Minderheiten ohnehin mit Abschlägen bewertet werden, beschreibt unser Beitrag zur Minderheitsbeteiligung.

Drag Along: die Mitverkaufspflicht

Das Drag Along ist das Gegenstück und dient dem Mehrheitsgesellschafter. Es verpflichtet die Minderheit, ihre Anteile mitzuverkaufen, wenn die Mehrheit einen Käufer für das gesamte Unternehmen gefunden hat.

Der praktische Grund dahinter ist der wichtigste Satz dieses Beitrags: Fast kein professioneller Käufer will eine Minderheit mitkaufen, die nicht verkaufen muss. Ein Finanzinvestor, der 80 Prozent erwirbt und mit 20 Prozent fremden Anteilen lebt, hat ein Problem bei jeder Entscheidung. Wie diese Käufergruppe denkt, zeigt unser Beitrag zum Finanzinvestor.

Ohne eine solche Mitverkaufspflicht kann ein einzelner Gesellschafter mit 5 Prozent den Verkauf des gesamten Unternehmens blockieren oder sich seine Zustimmung teuer abkaufen lassen. Diese Situation ist im Mittelstand häufiger als man denkt, besonders wenn Anteile über Generationen gestreut wurden.

Auch hier entscheidet die Formulierung. Die Auslösungsschwelle liegt meist bei 75 Prozent, weil das der Mehrheit für Satzungsänderungen entspricht. Wichtig sind zudem Schutzmechanismen für die Minderheit: gleicher Preis je Anteil, keine schlechteren Garantien, keine Nachhaftung über den eigenen Anteil hinaus und ein echter Drittvergleich, also kein Verkauf an eine nahestehende Gesellschaft des Mehrheitsgesellschafters.

Warum Käufer darauf bestehen

Für einen Erwerber sind diese Klauseln keine Formalie, sondern eine Vorfrage.

Ein strategischer Käufer will in der Regel 100 Prozent, weil er integrieren, Gewinne abführen und Strukturen ändern will. Ein Finanzinvestor braucht Kontrolle über den späteren Exit. Beide prüfen deshalb früh, ob sie überhaupt alle Anteile bekommen können.

Fehlt die Mitverkaufspflicht, sind zwei Dinge möglich. Entweder der Verkäufer holt vorab die Zustimmung aller Gesellschafter ein, was Verhandlungsmacht an jeden Einzelnen abgibt. Oder der Käufer reduziert sein Angebot um den Betrag, den er für das Risiko einkalkuliert.

In einem Verfahren mit mehreren Interessenten fällt das stärker ins Gewicht, weil Bieter mit sauberer Struktur schneller und sicherer sind. Wie dieser Wettbewerb wirkt, beschreibt unser Beitrag zum Bieterverfahren.

Ein Beispiel

Eine GmbH mit drei Gesellschaftern: 60 Prozent beim Gründer, je 20 Prozent bei zwei Geschwistern, die nicht operativ tätig sind. Der Gesellschaftsvertrag ist von 1998 und enthält eine Vinkulierung, aber weder Tag Along noch Drag Along.

Ein Investor bietet € 12 Mio. für 100 Prozent. Der Gründer ist einverstanden, ein Geschwisterteil auch, das dritte nicht. Ohne Mitverkaufspflicht ist dieser Gesellschafter nicht zum Verkauf zu zwingen.

Jetzt gibt es drei Wege. Der Investor kauft 80 Prozent und lebt mit dem Mitgesellschafter, wofür er einen Abschlag verlangt. Der Gründer kauft den Anteil vorher selbst, wofür der Mitgesellschafter nun einen Aufschlag verlangen kann, weil er die Lage kennt. Oder die Transaktion scheitert.

In allen drei Fällen kostet eine Klausel, die 1998 zwei Absätze gewesen wäre, jetzt einen sechs- bis siebenstelligen Betrag.

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Die Nachbarklauseln

Tag Along und Drag Along stehen selten allein. Drei weitere Regelungen gehören in denselben Abschnitt und werden im Verkaufsfall genauso wichtig.

Das Vorkaufs- oder Andienungsrecht verpflichtet einen verkaufswilligen Gesellschafter, seine Anteile zuerst den Mitgesellschaftern anzubieten. Das klingt harmlos, verzögert aber jeden Prozess, weil der Käufer wochenlang nicht weiß, ob er zum Zug kommt. Entscheidend ist deshalb eine kurze, klar bemessene Frist.

Die zweite Regelung betrifft das Ausscheiden. Was passiert bei Tod, Berufsunfähigkeit, Kündigung oder Insolvenz eines Gesellschafters? Übliche Lösungen sind Einziehung gegen Abfindung oder ein Ankaufsrecht der übrigen. Hier steckt eine Falle: Viele ältere Verträge sehen eine Abfindung zum Buchwert vor, die im Verkaufsfall weit unter dem liegt, was die Anteile wert sind.

Die dritte sind Pattlösungen für den Fall, dass zwei Gesellschafter mit je 50 Prozent sich nicht einigen. Verfahren wie das sogenannte Shoot-out, bei dem einer ein Angebot macht und der andere wählt, ob er kauft oder verkauft, verhindern, dass eine Gesellschaft handlungsunfähig wird.

Wer den Gesellschaftsvertrag ohnehin öffnet, um Tag Along und Drag Along zu ergänzen, sollte diese drei Punkte gleich mitnehmen. Ein zweiter Notartermin kostet dasselbe wie der erste.

Was tun, wenn die Klauseln fehlen

Tag Along und Drag Along nachträglich einzufügen geht nur mit Zustimmung der Betroffenen, und die ist am leichtesten zu bekommen, wenn kein konkreter Verkauf im Raum steht.

Das ist der eigentliche Rat: Wer in zwei bis drei Jahren verkaufen will, sollte den Gesellschaftsvertrag jetzt ansehen, nicht wenn der erste Interessent schon am Tisch sitzt. Sobald ein Kaufpreis bekannt ist, wird jede Zustimmung zur Verhandlung.

Eine Satzungsänderung erfordert eine Mehrheit von 75 Prozent und notarielle Beurkundung. Alternativ lässt sich vieles in einer schuldrechtlichen Gesellschaftervereinbarung regeln, die nicht im Handelsregister einsehbar ist, dafür aber nur zwischen den Beteiligten wirkt.

Welche Punkte sonst noch in die Vorbereitung gehören, beschreibt unser Beitrag zur Nachfolgeplanung im Mittelstand.

Wie die Klauseln in den Kaufvertrag wirken

Im Verkaufsprozess tauchen Tag Along und Drag Along an zwei Stellen wieder auf, und beide Male geht es um Geld.

Erstens in den Vollzugsbedingungen: Der Kaufvertrag wird regelmäßig unter die Bedingung gestellt, dass alle erforderlichen Zustimmungen vorliegen und das Drag Along wirksam ausgeübt wurde. Wie solche Bedingungen aufgebaut sind, zeigt unser Beitrag zum Share Purchase Agreement.

Zweitens im Garantiekatalog: Der Verkäufer garantiert, dass die Anteile frei von Rechten Dritter sind und dass alle gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Das ist eine Fundamentalgarantie, für die regelmäßig der volle Kaufpreis haftet. Die rechtliche Seite des Vertrags behandelt unser Beitrag zum Unternehmenskaufvertrag.

Ein kostenfreies Strategiegespräch klärt vorab, ob Ihr Gesellschaftsvertrag einen Verkauf trägt.

Was das für den Kaufpreis bedeutet

Der wirtschaftliche Effekt dieser Klauseln lässt sich beziffern, und zwar an drei Stellen.

Die erste ist der Abschlag für Unsicherheit. Ein Käufer, der nicht weiß, ob er 100 Prozent bekommt, kalkuliert das Risiko ein. In der Praxis sehen wir Abschläge zwischen 5 und 15 Prozent auf den Kaufpreis, je nachdem wie viele Zustimmungen offen sind und wie zerstritten die Gesellschafter wirken.

Die zweite ist der Zeitverlust. Jede nachträglich einzuholende Zustimmung verlängert den Prozess um Wochen. In einem Verfahren mit mehreren Bietern ist das gefährlich, weil Interessenten abspringen, wenn sich nichts bewegt.

Die dritte ist der Minderheitsabschlag. Wer eine Minderheit ohne Tag Along verkaufen will, verkauft etwas, das für einen Dritten kaum nutzbar ist. Abschläge von 20 bis 40 Prozent gegenüber dem anteiligen Unternehmenswert sind dort die Regel.

Umgekehrt gilt: Ein sauber aufgesetzter Gesellschaftsvertrag ist kein Werttreiber, der den Preis hebt. Er verhindert nur, dass Wert verloren geht. Das ist unspektakulär, aber es ist der Unterschied zwischen einem Verkauf, der läuft, und einem, der scheitert.

Typische Fehler

Vier Muster kosten regelmäßig Geld.

Der erste Fehler ist der ungelesene Gesellschaftsvertrag. Viele Inhaber wissen nicht, ob sie ein Tag Along oder ein Drag Along haben, und erfahren es vom Anwalt des Käufers.

Der zweite Fehler ist das Tag Along ohne Konditionengleichheit. Wer nur "zum selben Preis" vereinbart, kann trotzdem schlechtere Garantien und eine längere Nachhaftung bekommen.

Der dritte Fehler ist die Mitverkaufspflicht ohne Schutzmechanismen. Eine Mitverkaufspflicht ohne Drittvergleich und ohne Haftungsbegrenzung für die Minderheit ist angreifbar und wird im Streitfall zum Risiko für beide Seiten.

Der vierte Fehler ist das späte Aufräumen. Jede Woche, die der Prozess bereits läuft, erhöht den Preis jeder nachträglich benötigten Zustimmung.

Häufige Fragen

Was ist eine Tag Along Klausel?

Ein Mitverkaufsrecht. Verkauft ein Gesellschafter seine Anteile, dürfen die übrigen ihre Anteile zu denselben Bedingungen mitverkaufen. Die Klausel schützt Minderheitsgesellschafter davor, mit einem fremden Mehrheitsgesellschafter zurückzubleiben und auf schwer verkäuflichen Anteilen zu sitzen.

Was ist eine Drag Along Klausel?

Eine Mitverkaufspflicht. Hat die Mehrheit einen Käufer für das gesamte Unternehmen gefunden, kann sie die Minderheit zwingen, ihre Anteile zu denselben Bedingungen mitzuverkaufen. Ohne diese Klausel kann ein kleiner Gesellschafter eine Transaktion blockieren.

Was bedeutet Vinkulierung?

Die Übertragung von Geschäftsanteilen wird im Gesellschaftsvertrag von der Zustimmung abhängig gemacht, meist der Gesellschafterversammlung. Ohne Zustimmung ist die Abtretung schwebend unwirksam. Bei GmbHs im Mittelstand ist das die Regel, nicht die Ausnahme.

Ab welchem Anteil greift ein Drag Along?

Üblich sind 75 Prozent, weil das der Mehrheit für Satzungsänderungen entspricht. Vereinbart werden auch 50 oder 90 Prozent. Die Schwelle gehört zu den Punkten, über die bei der Gestaltung tatsächlich verhandelt wird.

Brauche ich beide Klauseln?

In der Regel ja, weil sie unterschiedliche Seiten schützen. Das Tag Along sichert die Minderheit, das Drag Along die Verkäuflichkeit des Unternehmens als Ganzes. Verträge, die nur eine der beiden enthalten, sind meist einseitig entstanden.

Was passiert ohne Drag Along beim Verkauf?

Jeder Gesellschafter muss einzeln zustimmen. Das gibt auch kleinen Beteiligungen Blockademacht und führt regelmäßig zu Nachforderungen. Käufer kalkulieren dieses Risiko ein und reduzieren ihr Angebot, oder sie kaufen nur die Mehrheit mit Abschlag.

Lassen sich die Klauseln nachträglich einfügen?

Ja, aber nur mit Zustimmung der Betroffenen. Eine Satzungsänderung braucht 75 Prozent und notarielle Beurkundung. Solange kein konkreter Verkauf im Raum steht, ist die Zustimmung deutlich leichter zu bekommen als danach.

Gilt das auch für GmbH und nicht nur für Start-ups?

Ja. Die Begriffe stammen aus dem angelsächsischen Beteiligungsrecht und sind über Venture Capital nach Deutschland gekommen, werden heute aber in Gesellschaftsverträgen mittelständischer GmbHs genauso verwendet, besonders wenn Anteile über mehrere Familienstämme verteilt sind.

Fazit

Tag Along und Drag Along sind zwei Absätze in einem Vertrag, den kaum jemand liest, und sie entscheiden darüber, ob ein Unternehmen verkäuflich ist.

Die Logik ist symmetrisch. Das Tag Along schützt den, der klein ist, davor, allein zurückzubleiben. Das Drag Along schützt den, der verkaufen will, davor, von einem Kleinen aufgehalten zu werden. Ein Vertrag, der nur eines von beiden hat, ist schief.

Drei Dinge entscheiden. Erstens die Vinkulierung, weil sie bestimmt, wer überhaupt zustimmen muss. Zweitens die Auslösungsschwellen und die Konditionengleichheit, weil dort der wirtschaftliche Gehalt steckt. Drittens der Zeitpunkt: Was vor dem Prozess geregelt wird, kostet eine Satzungsänderung, was danach geregelt werden muss, kostet einen Anteil des Kaufpreises.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Gesellschaftsvertrag einen Verkauf trägt und was Ihr Unternehmen wert ist, bietet Venture Advisory Partners eine unverbindliche und kostenfreie Unternehmensbewertung an. Wie ein Verkaufsprozess im Mittelstand geführt wird, zeigt unsere Seite zum mittelständischen Unternehmen verkaufen.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

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