
Fast jede Bewertung eines mittelständischen Unternehmens beginnt mit derselben Zahl: dem EBITDA. Käufer, Banken und Investoren nutzen die Kennzahl als Basis für den Kaufpreis, für die Finanzierung und für den Vergleich mit anderen Unternehmen. Wer einen Verkauf plant, sollte daher sein EBITDA berechnen können, bevor es der Käufer tut.
Das Rechnen selbst ist schnell erledigt. Schwieriger ist die Frage, welches EBITDA am Ende zählt. Das EBITDA aus dem Jahresabschluss ist selten die Zahl, auf die ein Käufer seinen Multiplikator anwendet. Entscheidend ist das bereinigte EBITDA, also das Ergebnis, das das Unternehmen unter einem neuen Eigentümer nachhaltig erwirtschaftet.
Dieser Beitrag zeigt, wie Sie das EBITDA berechnen, welche Positionen aus der Gewinn- und Verlustrechnung dazugehören, wie die Bereinigung funktioniert und welche Fehler Verkäufer im Mittelstand regelmäßig Geld kosten.
EBITDA steht für Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization, also das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Die Kennzahl zeigt, was das operative Geschäft erwirtschaftet, unabhängig davon, wie das Unternehmen finanziert ist, wo es Steuern zahlt und wie es seine Anlagen abschreibt.
Genau deshalb ist das EBITDA im M&A-Geschäft so verbreitet. Ein Käufer finanziert die Übernahme ohnehin neu, die Steuerstruktur ändert sich nach dem Erwerb, und Abschreibungen hängen stark von früheren Bilanzierungsentscheidungen ab. Das EBITDA blendet diese drei Größen aus und macht Unternehmen unterschiedlicher Struktur vergleichbar.
Wichtig ist: Das EBITDA ist keine gesetzlich definierte Größe. Weder das HGB noch die IFRS schreiben vor, wie es zu berechnen ist. In der Praxis hat sich aber ein Standard herausgebildet, der sich an der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB orientiert. Wer das EBITDA berechnen will, braucht daher nur die GuV aus dem Jahresabschluss oder eine aktuelle BWA.
Es gibt zwei Rechenwege, die zum selben Ergebnis führen. Welchen Sie wählen, hängt davon ab, von welcher Zahl Sie starten.
Beim direkten Weg starten Sie bei den Umsatzerlösen und ziehen die operativen Aufwendungen ab:
EBITDA = Umsatzerlöse + Bestandsveränderungen + aktivierte Eigenleistungen + sonstige betriebliche Erträge − Materialaufwand − Personalaufwand − sonstige betriebliche Aufwendungen
Dieser Weg entspricht dem Gesamtkostenverfahren, das die meisten Mittelständler nutzen. Wer sein EBITDA berechnen und dabei sehen will, wo das Ergebnis entsteht, wählt diesen Weg. Er eignet sich deshalb auch gut für die spätere Bereinigung.
Beim indirekten Weg starten Sie beim Jahresüberschuss und rechnen die herausgerechneten Größen wieder hinzu:
EBITDA = Jahresüberschuss + Steuern vom Einkommen und Ertrag + Zinsaufwand − Zinserträge + Abschreibungen
Sonstige Steuern wie Grund- oder Kfz-Steuer bleiben in der Regel im EBITDA enthalten, weil sie zum operativen Geschäft gehören. Anders bei Erträgen aus Beteiligungen: Sie werden meist herausgerechnet, weil sie nicht aus dem eigenen operativen Geschäft stammen.
Die EBITDA-Marge ergibt sich, indem Sie das EBITDA durch die Umsatzerlöse teilen. Sie ist hilfreich, um die Ertragskraft mit Wettbewerbern derselben Branche zu vergleichen.
Wie Sie das EBITDA berechnen, zeigt ein Industriedienstleister mit folgenden Werten in seiner GuV: Umsatzerlöse € 12 Mio., sonstige betriebliche Erträge € 100.000, Materialaufwand € 5,4 Mio., Personalaufwand € 3,9 Mio. und sonstige betriebliche Aufwendungen € 1,5 Mio.
Von oben gerechnet ergibt sich ein EBITDA von € 12 Mio. plus € 100.000 minus € 5,4 Mio. minus € 3,9 Mio. minus € 1,5 Mio., also € 1,3 Mio. Die EBITDA-Marge liegt bei rund 10,8 Prozent.
Zur Kontrolle der Weg von unten: Die Abschreibungen betragen € 400.000, der Zinsaufwand € 150.000, die Ertragsteuern € 225.000 und der Jahresüberschuss € 525.000. Zusammen ergibt das wieder € 1,3 Mio. Wenn beide Wege zum selben Wert führen, sind keine Positionen vergessen worden.
Bis hierhin ist das EBITDA eine reine Buchhaltungsgröße. Für den Unternehmensverkauf beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt.
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Wer für einen Verkauf sein EBITDA berechnen will, muss einen Schritt weiter gehen. Der Jahresabschluss eines inhabergeführten Unternehmens bildet nicht nur das operative Geschäft ab. Er enthält Sondereffekte, private Komponenten und Vereinbarungen, die nur zwischen dem heutigen Eigentümer und seiner Firma gelten. Ein Käufer wird all das herausrechnen. Die Frage ist nur, ob der Verkäufer diese Rechnung selbst vorbereitet oder dem Käufer überlässt.
Das bereinigte EBITDA, oft auch normalisiertes oder Adjusted EBITDA genannt, korrigiert das Ergebnis um alles, was unter einem neuen Eigentümer nicht mehr anfällt oder neu hinzukommt. Typische Bereinigungen im Mittelstand sind:
Geschäftsführergehalt. Liegt die Vergütung des Inhabers über oder unter dem, was ein angestellter Geschäftsführer kosten würde, wird sie auf ein marktübliches Niveau angepasst. Das wirkt in beide Richtungen. Ein Inhaber, der sich nur ein geringes Gehalt zahlt, hat ein zu hohes EBITDA ausgewiesen.
Mieten an den Eigentümer. Gehört die Betriebsimmobilie dem Inhaber privat, ist die Miete oft nicht marktgerecht. Auch hier gilt: Eine zu niedrige Miete senkt das bereinigte EBITDA. Mehr zu dieser Konstellation lesen Sie im Beitrag zur Betriebsaufspaltung.
Einmalige Aufwendungen. Prozesskosten, ein Umzug, eine Restrukturierung oder Beraterkosten für den Verkauf selbst fallen nicht dauerhaft an und werden zurückgerechnet.
Einmalige Erträge. Der Gewinn aus dem Verkauf einer Maschine, eine Versicherungsentschädigung oder die Auflösung von Rückstellungen erhöhen das Ergebnis nur einmal und werden abgezogen.
Private Kosten. Privat genutzte Fahrzeuge, Reisen oder Mitgliedschaften, die über die Firma laufen, werden ebenfalls bereinigt.
Im Beispiel von oben zahlt sich der Inhaber € 380.000 im Jahr. Ein externer Geschäftsführer würde rund € 180.000 kosten, das ergibt eine Bereinigung von plus € 200.000. Die Halle gehört dem Inhaber und wird für € 60.000 vermietet, marktüblich wären € 120.000, also minus € 60.000. Ein abgeschlossener Rechtsstreit hat € 90.000 gekostet, plus € 90.000. Privat genutzte Fahrzeuge belasten das Ergebnis mit € 25.000, plus € 25.000. Der Verkauf einer alten Maschine brachte einen Ertrag von € 70.000, minus € 70.000.
In Summe steigt das EBITDA um € 185.000 auf ein bereinigtes EBITDA von € 1,485 Mio.
Was das für den Kaufpreis bedeutet, zeigt ein einfacher Vergleich. Bei einem angenommenen Multiplikator von 6x liegt der Unternehmenswert auf Basis des unbereinigten EBITDA bei € 7,8 Mio. Auf Basis des bereinigten EBITDA sind es € 8,91 Mio. Die Differenz von € 1,11 Mio. entsteht allein aus einer sauber dokumentierten Bereinigung. Wie der Multiplikator selbst zustande kommt, erklärt unser Beitrag zum Multiplikatorverfahren.
Wichtig ist der Weg vom Unternehmenswert zum Kaufpreis. Der Multiplikator auf das EBITDA ergibt den Enterprise Value. Davon werden Finanzverbindlichkeiten abgezogen und liquide Mittel hinzugerechnet. Erst daraus ergibt sich der Betrag, der beim Verkäufer ankommt. Diesen Schritt beschreibt der Beitrag zum Enterprise Value.
Jede Bereinigung muss belegbar sein. In der Financial Due Diligence prüft der Käufer jede einzelne Position, meist im Rahmen einer Quality-of-Earnings-Analyse. Was nicht dokumentiert ist, wird gestrichen, und mit ihm der entsprechende Anteil am Kaufpreis.
Drei Grundsätze haben sich bewährt. Erstens sollte jede Bereinigung mit Belegen hinterlegt sein: Arbeitsverträge, Mietverträge, Rechnungen, Gutachten zur Marktmiete. Zweitens sollten Bereinigungen in beide Richtungen vorgenommen werden. Wer nur Aufwendungen zurückrechnet und belastende Effekte verschweigt, verliert in der Prüfung Glaubwürdigkeit für die gesamte Liste. Drittens sollten wiederkehrende Kosten nicht als einmalig deklariert werden. Wer jedes Jahr einen anderen Sondereffekt hat, hat in Wahrheit keinen.
Viele Verkäufer lassen diese Arbeit vorab von unabhängiger Seite erledigen. Eine Vendor Due Diligence bündelt die Bereinigungen in einem Bericht, den alle Bieter erhalten, und nimmt späteren Diskussionen viel Angriffsfläche.
Wenn Verkäufer ihr EBITDA berechnen, tauchen immer wieder dieselben Fehler auf. Vier davon kosten im Verkaufsprozess regelmäßig Geld.
Investitionen ignorieren. Das EBITDA zeigt nicht, wie viel Geld für Ersatzinvestitionen nötig ist. Ein Unternehmen mit hohem EBITDA, aber veraltetem Maschinenpark wird mit einem Abschlag bewertet, weil der Käufer den Investitionsstau selbst bezahlen muss.
Leasing falsch einordnen. Nach HGB laufen Leasingraten als sonstige betriebliche Aufwendungen durch die GuV und mindern das EBITDA. Nach IFRS 16 werden sie in Abschreibungen und Zinsen aufgeteilt und erhöhen damit das EBITDA. Wer Kennzahlen vergleicht oder für einen Käufer das EBITDA berechnen lässt, muss wissen, nach welchem Standard gerechnet wurde.
Pensionsverpflichtungen übersehen. Zuführungen zu Pensionsrückstellungen enthalten oft einen Zinsanteil, der nicht ins operative Ergebnis gehört. Zugleich zieht der Käufer die Verpflichtung selbst vom Kaufpreis ab. Was das für den Verkauf bedeutet, zeigt der Beitrag zur Pensionszusage.
EBITDA und EBIT verwechseln. Manche Käufer bewerten auf Basis des EBIT, vor allem bei anlageintensiven Unternehmen. Der Multiplikator fällt dann niedriger aus, weil die Abschreibungen bereits abgezogen sind. Wer ein EBIT-Multiple auf das EBITDA anwendet, rechnet sich den Wert schön. Die Unterschiede erklärt unser Beitrag zum EBIT Multiple.
Idealerweise nicht erst, wenn ein Käufer anklopft. Wer zwei bis drei Jahre vor einem geplanten Verkauf sein EBITDA berechnen und bereinigen lässt, sieht früh, wo das Ergebnis durch private Kosten oder ungünstige Verträge belastet ist, und kann gegensteuern. Ein marktüblicher Mietvertrag, eine klare Trennung privater Ausgaben und eine saubere Dokumentation von Sondereffekten erhöhen das bereinigte EBITDA, bevor es geprüft wird. Weitere Ansatzpunkte finden Sie im Beitrag Unternehmenswert steigern.
Für eine erste Standortbestimmung reicht oft ein Gespräch. In einem kostenfreien Strategiegespräch besprechen wir, welche Bereinigungen in Ihrem Fall realistisch sind und wie Käufer sie bewerten.
Entweder von oben, indem Sie von den Umsatzerlösen Material-, Personal- und sonstige betriebliche Aufwendungen abziehen und sonstige betriebliche Erträge hinzurechnen. Oder von unten, indem Sie zum Jahresüberschuss Ertragsteuern, Zinsaufwand und Abschreibungen addieren und Zinserträge abziehen. Beide Wege führen zum selben Ergebnis.
Das EBITDA stammt direkt aus dem Jahresabschluss. Das bereinigte EBITDA korrigiert es um Einmaleffekte, private Kosten und nicht marktübliche Vereinbarungen mit dem Inhaber. Im Unternehmensverkauf ist das bereinigte EBITDA die Basis für den Kaufpreis.
Am häufigsten das Geschäftsführergehalt, Mieten an den Eigentümer, einmalige Kosten wie Prozesse oder Restrukturierungen, einmalige Erträge aus Anlagenverkäufen und private Kosten wie Fahrzeuge. Jede Anpassung muss belegt werden.
Das hängt stark von der Branche ab. Handel und personalintensive Dienstleistungen arbeiten mit deutlich niedrigeren Margen als Software oder spezialisierte Industrie. Aussagekräftig ist nur der Vergleich mit Unternehmen derselben Branche und Größe.
In beides. Der Verkäufer sollte das bereinigte EBITDA vor Prozessstart herleiten und dokumentieren. In der Due Diligence prüft der Käufer diese Herleitung. Je besser die Vorarbeit, desto weniger Spielraum bleibt für Kaufpreisabschläge.
Nur wenn es nachhaltig ist. Ein Ergebnis, das durch unterlassene Investitionen, verschobene Instandhaltung oder ein einmaliges Großprojekt entsteht, wird der Käufer erkennen und herausrechnen.
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Das EBITDA berechnen kann jeder Buchhalter in wenigen Minuten. Den Wert zu bestimmen, auf den ein Käufer seinen Multiplikator anwendet, ist eine Frage von Sorgfalt und Dokumentation. Der Unterschied zwischen beiden Zahlen kann im Mittelstand schnell einen siebenstelligen Betrag ausmachen.
Wer seinen Verkauf vorbereitet, sollte die Bereinigung selbst in die Hand nehmen: vollständig, in beide Richtungen und mit Belegen. Dann wird aus dem EBITDA der Buchhaltung die Zahl, die im Verkaufsprozess trägt.
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