
Für die meisten Inhaber ist die Übergabe an die eigenen Kinder der Wunschweg. Das Unternehmen bleibt in der Familie, der Name bleibt am Tor, die Mitarbeiter behalten ihren vertrauten Rahmen. Laut KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 ziehen 55 Prozent der Inhaber mit Nachfolgeüberlegungen eine familieninterne Nachfolge in Betracht.
Gleichzeitig zeigt dieselbe Studie, wie oft dieser Wunsch an der Realität scheitert. Rund 186.000 Inhaber planen bis Ende 2026 eine Übergabe, aber 25 Prozent aller Unternehmen erwägen eine Geschäftsaufgabe, häufig weil kein Nachfolger bereitsteht. Die Kinder haben andere Pläne, die Geschwister sind uneins, oder die Finanzierung trägt nicht.
Dieser Beitrag zeigt, welche Modelle es für die Nachfolge im Familienunternehmen gibt, was sie steuerlich bedeuten, wie Geschwister fair behandelt werden und wann ein externer Verkauf die bessere Lösung für die Familie ist.
Eine familieninterne Nachfolge kann auf sehr unterschiedliche Weise gestaltet werden. Vier Grundmodelle kommen in der Praxis am häufigsten vor.
Der Inhaber überträgt seine Anteile zu Lebzeiten unentgeltlich an ein Kind. Das ist der klassische Weg, wenn die Altersversorgung des Inhabers bereits anderweitig gesichert ist. Für Betriebsvermögen gibt es erhebliche steuerliche Verschonungen, die im nächsten Abschnitt beschrieben werden.
Der Inhaber überträgt das Unternehmen, das Kind zahlt ihm dafür lebenslang wiederkehrende Leistungen aus den Erträgen. Für den Übergeber ist das eine Art Rente, für den Übernehmer ist die Last tragbar, weil sie aus dem laufenden Ergebnis bezahlt wird. Steuerlich gelten dafür besondere Regeln, die nur greifen, wenn der Betrieb fortgeführt wird und genug Ertrag abwirft.
Die Anteile gehen auf das Kind über, der Inhaber behält aber die Erträge oder einen Teil davon. Das senkt den steuerlichen Wert der Schenkung und sichert den Übergeber ab. Gleichzeitig bleibt der Übergeber wirtschaftlich beteiligt, was Konflikte über die Unternehmensführung begünstigen kann.
Das Kind kauft die Anteile zu einem marktüblichen oder reduzierten Preis. Das ist sinnvoll, wenn der Inhaber den Erlös für seine Altersversorgung braucht oder Geschwister ausgezahlt werden müssen. Die Finanzierung ist meist der Engpass. Häufig wird ein Teil des Kaufpreises als Verkäuferdarlehen gestundet und aus den künftigen Erträgen bezahlt.
In der Praxis werden diese Modelle oft kombiniert und über mehrere Jahre gestaffelt. Ein Teil der Anteile wird geschenkt, ein Teil gegen Versorgungsleistungen übertragen, der Rest verkauft.
Bei der Schenkung von Betriebsvermögen bietet das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz zwei Verschonungsmodelle. Bei der Regelverschonung bleiben 85 Prozent des begünstigten Vermögens steuerfrei, wenn das Unternehmen fünf Jahre gehalten und die Lohnsumme weitgehend erhalten wird. Bei der Optionsverschonung sind es 100 Prozent, allerdings mit einer Behaltensfrist von sieben Jahren, strengeren Lohnsummenregeln und der Voraussetzung, dass höchstens 20 Prozent des Betriebsvermögens Verwaltungsvermögen sind.
Hinzu kommt der persönliche Freibetrag. Jedes Kind kann von jedem Elternteil alle zehn Jahre € 400.000 steuerfrei erhalten.
Entscheidend ist die Bewertung. Das Finanzamt setzt ohne eigenes Gutachten häufig das vereinfachte Ertragswertverfahren an, das bei vielen Mittelständlern über dem tatsächlichen Marktwert liegt. Ein Gutachten zur Unternehmensbewertung kann einen niedrigeren Wert belegen. Wer größere Vermögen über Generationen sichern will, prüft außerdem Strukturen wie eine Familienstiftung oder eine Holding.
Ein typischer Fall der Nachfolge im Familienunternehmen: Ein Inhaber will seine GmbH an die Tochter übertragen. Der steuerliche Wert liegt bei € 6 Mio., das Verwaltungsvermögen ist gering. Die Tochter übernimmt die Geschäftsführung, der Sohn arbeitet nicht im Unternehmen.
Mit Regelverschonung bleiben 85 Prozent steuerfrei. Steuerpflichtig sind 15 Prozent, also € 900.000. Der Abzugsbetrag für kleine Beträge fällt bei dieser Höhe vollständig weg. Nach Abzug des Freibetrags von € 400.000 bleiben € 500.000. In Steuerklasse I gilt dafür ein Satz von 15 Prozent. Die Schenkungsteuer beträgt € 75.000. Mit Optionsverschonung läge sie bei null, wenn alle Voraussetzungen über sieben Jahre eingehalten werden.
Das steuerliche Problem ist damit lösbar. Das eigentliche Problem liegt woanders: Der Sohn geht leer aus. Sollen beide Kinder gleich behandelt werden, müsste die Tochter ihm € 3 Mio. ausgleichen. Das kann sie aus eigenen Mitteln nicht, und das Unternehmen kann es nicht ausschütten, ohne seine Substanz zu gefährden.
Genau hier scheitern viele familieninterne Nachfolgen. Ein Kind übernimmt das Unternehmen, die anderen erwarten einen gleichwertigen Ausgleich. Ohne Regelung droht nach dem Tod des Inhabers ein Pflichtteilsstreit, der das Unternehmen in eine Liquiditätskrise bringen kann.
Drei Instrumente haben sich bewährt. Erstens ein notarieller Pflichtteilsverzicht der weichenden Geschwister gegen eine Abfindung, die aus Privatvermögen oder über einen längeren Zeitraum bezahlt wird. Zweitens eine Minderheitsbeteiligung der Geschwister ohne operative Rolle, mit klaren Regeln für Gewinnausschüttung und späteren Ausstieg. Drittens die Verteilung anderer Vermögenswerte, etwa Immobilien oder Wertpapiere, an die nicht übernehmenden Kinder.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Solche Vereinbarungen lassen sich zu Lebzeiten des Inhabers in Ruhe verhandeln. Nach dem Erbfall ist das kaum noch möglich.
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Nicht jedes Kind, das Anteile erben soll, will oder kann das Unternehmen führen. Viele Familien lösen das, indem sie Eigentum und Führung trennen.
Die Anteile bleiben in der Familie, oft gebündelt in einer Holding. Das operative Geschäft führt ein externer Geschäftsführer, kontrolliert von einem Beirat, in dem Familienmitglieder und unabhängige Experten sitzen. Die Familie bleibt Eigentümer, ohne dass jemand gegen seine Neigung ins Tagesgeschäft muss.
Dieses Modell funktioniert, wenn das Unternehmen groß genug ist, um eine professionelle Geschäftsführung zu bezahlen, und wenn die Familie sich auf gemeinsame Ziele einigen kann. Fehlt beides, wird die Holding zur Bühne für Familienkonflikte.
Eine ehrliche Frage gehört an den Anfang jeder Nachfolge im Familienunternehmen: Will das Kind wirklich, und kann es das?
Fünf Warnsignale sollten Inhaber ernst nehmen. Das Kind arbeitet seit Jahren in einer anderen Branche und hat kein erkennbares Interesse am Betrieb. Es fehlt die fachliche oder unternehmerische Erfahrung, und es gibt keinen realistischen Plan, sie aufzubauen. Die Geschwister können sich nicht auf eine Lösung einigen. Das Unternehmen braucht in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen, die der Nachfolger nicht stemmen kann. Oder der Inhaber braucht den Verkaufserlös für seine Altersversorgung.
In diesen Fällen ist ein Verkauf an Dritte oft die bessere Lösung für alle Beteiligten. Der Inhaber erhält einen marktgerechten Preis, die Geschwister werden gleich behandelt, und das Unternehmen bekommt einen Eigentümer, der es weiterentwickeln will. Wie ein solcher Verkauf bei Familienunternehmen abläuft, beschreibt unser Beitrag zum Familienunternehmen verkaufen.
Es gibt auch Zwischenlösungen. Ein Investor kann mit einer Minderheitsbeteiligung einsteigen und das Kind beim Übergang begleiten. Oder das bestehende Management übernimmt im Rahmen eines Management Buyouts.
Ein kostenfreies Strategiegespräch klärt, ob eine familieninterne Lösung trägt oder welche Alternativen es gibt.
Ob die Nachfolge im Familienunternehmen gelingt, entscheidet sich weniger am Notartermin als in den Jahren davor. Drei Punkte machen in der Praxis den Unterschied.
Der erste ist externe Erfahrung. Nachfolger, die vor dem Einstieg einige Jahre in anderen Unternehmen gearbeitet haben, bringen Methoden und Maßstäbe mit, die im eigenen Betrieb fehlen. Sie werden von Mitarbeitern und Kunden außerdem eher als eigenständige Führungskraft akzeptiert und nicht nur als Kind des Chefs.
Der zweite ist eine klare Rollenverteilung während der Übergangszeit. Solange der Senior noch im Haus ist, muss für alle sichtbar sein, wer welche Entscheidungen trifft. Bewährt hat sich ein schriftlicher Übergabeplan mit Zuständigkeiten und Terminen, an dem sich beide messen lassen.
Der dritte ist der echte Rückzug des Seniors. Viele familieninterne Nachfolgen scheitern nicht am Nachfolger, sondern daran, dass der Übergeber nicht loslassen kann. Ein Wechsel in einen Beirat mit klar begrenzten Rechten gibt dem Senior eine Rolle, ohne die Autorität des Nachfolgers zu untergraben.
Wer die Nachfolge im Familienunternehmen so vorbereitet, verringert auch das Risiko für die Mitarbeiter und die Hausbank. Beide schauen genau hin, ob der Übergang geordnet läuft, und ein klarer Plan erleichtert Gespräche über Finanzierung und Bindung wichtiger Mitarbeiter erheblich.
Die Nachfolge im Familienunternehmen braucht mehr Zeit als ein Verkauf an Dritte. Fünf bis zehn Jahre sind realistisch, wenn der Nachfolger schrittweise Verantwortung übernehmen soll.
In den ersten Jahren arbeitet das Kind im Unternehmen mit, oft nach Erfahrungen in anderen Firmen. Danach übernimmt es Bereichsverantwortung und schließlich die Geschäftsführung, während der Inhaber in einen Beirat wechselt. Die Übertragung der Anteile kann parallel in Stufen erfolgen, um die steuerlichen Freibeträge mehrfach zu nutzen.
Der häufigste Fehler ist ein zu später Start. Wer mit 65 Jahren beginnt, hat kaum noch Spielraum, wenn sich herausstellt, dass das Kind doch nicht übernehmen will. Dann bleibt oft nur ein Verkauf unter Zeitdruck. Wie man den Übergang rechtzeitig plant, beschreibt unser Leitfaden zur Nachfolgeplanung.
Meist schrittweise über mehrere Jahre. Der Nachfolger arbeitet zunächst mit, übernimmt dann Verantwortung und schließlich die Geschäftsführung. Parallel werden Anteile per Schenkung, gegen Versorgungsleistungen oder per Verkauf übertragen. Steuerliche Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen.
Über eine Schenkung, eine Übertragung gegen lebenslange Versorgungsleistungen, eine Übertragung mit Nießbrauchsvorbehalt oder einen Verkauf. Welches Modell passt, hängt von Ihrer Altersversorgung, der Finanzkraft des Nachfolgers und den Ansprüchen anderer Kinder ab. Steuerberater und Notar sollten früh eingebunden werden.
Häufig nur wenig oder keine. Betriebsvermögen ist bei Erfüllung der Voraussetzungen zu 85 oder 100 Prozent von der Schenkungsteuer befreit. Dazu kommt ein Freibetrag von € 400.000 je Kind und Elternteil. Entscheidend sind Behaltensfristen, Lohnsummen und der Anteil des Verwaltungsvermögens.
Durch Abfindungen gegen Pflichtteilsverzicht, eine Minderheitsbeteiligung ohne operative Rolle oder die Zuteilung anderer Vermögenswerte. Grundlage ist eine belastbare Bewertung des Unternehmens. Solche Regelungen sollten zu Lebzeiten des Inhabers getroffen und notariell festgehalten werden.
Dann bleibt der Verkauf an Dritte, ein Management Buyout oder eine Trennung von Eigentum und Führung mit externem Geschäftsführer. Ein Verkauf ist oft die beste Lösung für die Familie, weil er einen marktgerechten Preis bringt und alle Kinder gleich behandelt.
Realistisch fünf bis zehn Jahre, wenn der Nachfolger schrittweise eingearbeitet wird. Ein reiner Anteilsübertrag ist in wenigen Monaten möglich, die tatsächliche Übergabe von Führung, Kundenbeziehungen und Verantwortung braucht deutlich länger.
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Die Nachfolge im Familienunternehmen ist für viele Inhaber der Wunschweg, und sie kann gelingen, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein Nachfolger, der wirklich will und kann, eine Lösung, die alle Kinder fair behandelt, und genug Zeit für den Übergang.
Steuerlich ist die familieninterne Nachfolge meist gut gestaltbar. Die Verschonungsregeln und Freibeträge machen eine Übertragung oft nahezu steuerfrei. Die größeren Hürden sind menschlich und finanziell: Erwartungen der Geschwister, die Altersversorgung des Inhabers und die Frage, ob das Kind die Rolle tatsächlich ausfüllen will.
Wenn eine dieser Hürden nicht zu nehmen ist, ist ein Verkauf an Dritte keine Niederlage, sondern oft die verantwortungsvollere Entscheidung für Familie, Mitarbeiter und Unternehmen.
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Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.




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