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Was kostet ein Unternehmensverkauf? Gebühren, Provisionen & Honorare

Peter Nadolinski
CEO & Gründer von VAP
Ungefähre Lesedauer
7 Minuten
Was kostet ein Unternehmensverkauf? Gebühren, Provisionen & Honorare

Inhaltverzeichnis

Planungssicherheit: Welche Kosten beim Unternehmensverkauf zählen

Wer einen Unternehmensverkauf plant, möchte vor allem eines: Klarheit über die Investitionen, die zum Ergebnis führen. Die gute Nachricht ist, dass sich die Kosten beim Unternehmensverkauf im Mittelstand sehr gut planen lassen, sobald man die einzelnen Posten und Marktbandbreiten kennt. Mit dieser Transparenz wird aus einer scheinbar großen Unbekannten ein gut steuerbarer Teil des Verkaufsprozesses. Viele Inhaber informieren sich also frühzeitig zu den Kosten beim Firmenverkauf, um Vergleichswerte und verlässliche Orientierung zu bekommen. Häufig gesuchte Stichworte in diesem Zusammenhang sind etwa „Kosten Unternehmensverkauf" und „Kosten M&A-Beratung", weil sie eine schnelle Orientierung zur Einordnung der eigenen Situation geben.

In der Praxis verteilen sich die Kosten für den Unternehmensverkauf auf vier klar abgrenzbare Posten: das Honorar des M&A-Beraters, die anwaltliche Begleitung, die steuerliche Beratung und der Notar. Zusammen liegen die Kosten Unternehmensverkauf je nach Größe und Komplexität typischerweise bei 5 bis 10 Prozent des Transaktionsvolumens. Bei kleineren Deals tendenziell näher an der Obergrenze, bei größeren Transaktionen auch manchmal deutlich darunter. Diese Übersicht ordnet zudem die Kosten für M&A-Beratung im Verhältnis zu den übrigen Posten ein.

Dieser Beitrag schafft Planungssicherheit für die Kosten für den Unternehmensverkauf. Wir gliedern die Posten nach Beratergruppen, zeigen Marktbandbreiten aus aktuellen europäischen Honorar-Studien und ordnen ein, wo sich Investitionen für Verkäufer wirklich lohnen.

M&A-Berater: Retainer plus Erfolgshonorar als Standardmodell

Im Mittelstand hat sich ein Hybridmodell durchgesetzt. Eine monatliche Grundpauschale (im Englischen Retainer) für die laufende Begleitung der Transaktion, kombiniert mit einem Erfolgshonorar (Success Fee), das beim Closing fällig wird. Rund 90 Prozent der M&A-Berater im europäischen Mittelstand arbeiten mit irgendeiner Form von laufendem Honorar Unternehmensverkauf.

  • Bei Mittelstandstransaktionen mit einem Volumen bis 10 Millionen Euro liegt der Retainer laut aktueller Branchenerhebungen typischerweise zwischen 4.000 und 10.000 Euro pro Monat. Mit dieser laufenden Vergütung treibt der M&A-Berater den Verkauf aktiv voran: Er steuert den Prozess, spricht qualifizierte Käufer gezielt an und orchestriert die Verhandlung, anstatt das Unternehmen lediglich im Schaufenster zu präsentieren und auf Anfragen zu warten, was des öfteren der Fall bei reinen Makler-Modellen ist. Bei größeren Transaktionen oder internationaler Marktansprache kann der Retainer entsprechend höher liegen.
  • Das Erfolgshonorar liegt bei Mittelstandstransaktionen mit einem Volumen unter 10 Millionen Euro typischerweise zwischen 5 und 8 Prozent des Kaufpreises. Bei größeren Deals fällt der prozentuale Anteil entsprechend niedriger aus.
  • Mindesterfolgshonorare ab etwa 150.000 Euro sind branchenüblich, weil der Aufwand pro Mandat weitgehend unabhängig von der Deal-Größe ist.

An dieser Stelle hebt sich Venture Advisory Partners gezielt ab. Wir bieten in ausgewählten Fällen ein maximal erfolgsbasiertes Honorar ohne laufende Grundpauschale an. Anstelle eines monatlichen Retainers fällt dabei lediglich eine einmalige Setup-Fee an. Inhaber, die das Risiko monatlicher Vorlaufkosten nicht tragen wollen, profitieren so von einer weitgehend an den Erfolg gekoppelten Vergütung. Zusätzlich liegt unser Mindesterfolgshonorar deutlich unter dem branchenüblichen Niveau, sodass auch kleinere Mittelstandstransaktionen wirtschaftlich strukturiert begleitet werden können.

Wie ein faires Honorarmodell aussehen sollte

Inhaber stehen oft vor der Frage, welches Modell für sie das richtige ist. Die ehrliche Antwort: Es gibt nicht das eine Modell, das für jede Situation passt. Entscheidend für die Kosten beim Firmenverkauf ist nicht nur, welcher Berater mit den geringsten Honoraren wirbt, sondern viel mehr, welcher Berater den höchsten Netto-Erlös für Sie erzielen kann. Aber es gibt klare Kriterien, an denen sich ein faires Honorar Unternehmensverkauf erkennen lässt.

  1. Erstens geht der M&A-Berater mit einer realistischen, marktbasierten Unternehmensbewertung in Vorleistung. Eine fundierte Erstbewertung vor Mandatsbeginn zeigt dem Inhaber, wo das Unternehmen heute steht und welche Bewertungsspanne im aktuellen Markt erzielbar ist. Wer auf eine ehrliche, an Multiples und Marktrealität orientierte Bewertung verzichtet und stattdessen mit überhöhten Wunschpreisen lockt, setzt von Beginn an falsche Anreize. Bei VAP erhalten Sie eine solche Unternehmensbewertung unverbindlich und kostenfrei.
  2. Zweitens ist die Mindestlaufzeit fair, typischerweise sechs bis zwölf Monate, also passend zur tatsächlichen Umsetzungsdauer eines Verkaufsprozesses. Sehr lange Bindungen ohne Ausstiegsklauseln sind ein Warnsignal.
  3. Drittens setzt das Erfolgshonorar die richtigen Anreize. Ein klar definierter Prozentsatz auf den Kaufpreis ist transparent und für beide Seiten nachvollziehbar. Wichtig ist, dass die Höhe für die Größe und das Profil des Unternehmens angemessen ist und beide Parteien gleichgerichtet auf einen guten Verkaufspreis hinarbeiten lässt.
  4. Viertens ist die Berechnungsbasis klar definiert. Branchenüblich ist der Enterprise Value als Berechnungsbasis. Dadurch bleiben Cash-Ausschüttungen und bereits vor dem Verkauf entnommene liquide Mittel provisionsfrei, was im Sinne des Verkäufers ist. Wer eine andere Basis vereinbart, sollte das vor Mandatsbeginn explizit klären.
  5. Fünftens muss der Berater auch tatsächlich in der Lage sein, einen wertsteigernden Beitrag zum Unternehmensverkauf zu leisten. Dies geschieht typischerweise in Form von exzellent aufbereiteten Unterlagen, einem großen Käufernetzwerk mit schnellen Reaktionszeiten sowie der Minimierung von Aufwand auf Eigentümerseite.

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Der zweite Kostenblock: anwaltliche Begleitung

Was viele Verkäufer unterschätzen: M&A-Berater begleiten den kommerziellen Teil der Transaktion, ersetzen aber keine rechtliche Beratung. Für den Kaufvertrag (im Englischen Share Purchase Agreement, kurz SPA) brauchen Sie einen erfahrenen Wirtschaftsanwalt mit ausgewiesener M&A-Expertise.

Entscheidend ist die Spezialisierung. Der hauseigene Wirtschaftsanwalt, der laufend Verträge prüft oder Arbeitsrecht betreut, ist für eine M&A-Transaktion in den meisten Fällen nicht die richtige Adresse. Die Anforderungen an Garantien, Freistellungen, Haftungsregelungen und Earn-Out-Strukturen unterscheiden sich erheblich vom üblichen Wirtschaftsrecht. Wer ohne nachgewiesene M&A-Expertise in den Verkaufsprozess geht, riskiert teure Lücken im Kaufvertrag, die sich erst Jahre später zeigen.

Bei Venture Advisory Partners arbeiten wir mit ausgewiesenen M&A-Anwälten zusammen und vermitteln unseren Mandanten den Zugang zu diesen Spezialisten zu vergünstigten Konditionen. Das senkt die anwaltlichen Kosten und stellt gleichzeitig sicher, dass auf der rechtlichen Seite die volle M&A-Erfahrung im Hintergrund steht.

  • Im deutschen Mittelstand fallen für die anwaltliche Begleitung typischerweise 10.000 bis 30.000 Euro an, je nach Verhandlungsintensität und Komplexität.
  • Stundensätze qualifizierter M&A-Anwälte beginnen bei rund 300 Euro.
  • Pauschalen für die Vertragsverhandlung beginnen bei etwa 10.000 Euro und können bei besonders komplexen Transaktionen sechsstellig werden.

Eine wichtige Praxisempfehlung: Lassen Sie den Kaufvertragsentwurf von Ihrem eigenen Anwalt erstellen, nicht vom Käufer. Wer den ersten Entwurf vorlegt, setzt den Rahmen für die gesamte Verhandlung. Das ist ein erheblicher Verhandlungsvorteil und rechtfertigt das zusätzliche Honorar deutlich. Ein guter M&A-Berater koordiniert die rechtliche Begleitung kosteneffizient und sorgt dafür, dass Anwälte nicht doppelt arbeiten.

Steuerberater und Notar: die kleineren Posten

Der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer prüft die Bilanz im Rahmen der Vorbereitung, begleitet die Buchhaltung und unterstützt bei steuerlichen Fragen rund um die Transaktion. Stundensätze liegen meist zwischen 100 und 200 Euro.

Bei einem einfachen Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen reichen oft wenige Tausend Euro. Wenn größere Strukturierungen anstehen, etwa Holding-Aufsetzung oder Rechtsformwechsel, können die Kosten in den mittleren fünfstelligen Bereich gehen. Diese Investition lohnt sich oft mehrfach, weil sie die spätere Steuerlast spürbar reduziert.

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und liegt durchschnittlich bei rund 2 Prozent des Kaufpreises . In der Praxis trägt diese Kosten in den meisten Fällen der Käufer, nicht der Verkäufer. Für die eigene Kostenkalkulation als Verkäufer sind die Notargebühren damit meist vernachlässigbar.

Lohnt sich ein Berater überhaupt? Die Frage des ROI

Eine Frage taucht in fast jedem Erstgespräch auf: „Ich verhandele lieber selbst, dann spare ich die Beraterkosten." Das klingt logisch, ist in der Praxis aber meist die teuerste Entscheidung im ganzen Prozess.

  1. Erstens kennt der Inhaber sein Unternehmen, aber nicht die Mechanik einer M&A-Transaktion. Er ist meist kein schlechter Verhandler, kennt die kritischen Punkte und Fallstricke aber nicht so gut wie ein M&A-Berater, zu dessen Tagesgeschäft das gehört. Studien aus dem deutschen Mittelstand zeigen, dass Inhaber beim Selbstverkauf nachweislich schlechter verhandeln, höhere Abbruchraten haben und insgesamt schlechtere Gesamtergebnisse erzielen.
  2. Zweitens, und das ist der wirtschaftlich entscheidende Punkt, sind Preise für Unternehmen hochvariabel. Anders als bei einer Immobilie, deren Wert sich sehr transparent an Vergleichsobjekten und einem relativ liquiden Markt festmachen lässt, kann der erzielbare Kaufpreis im Unternehmensverkauf um 30 bis 50 Prozent über oder unter dem Basismarktpreis liegen. Die Wertsteigerungsmöglichkeiten durch ein vertrauliches und exzellent durchgeführtes Bieterverfahren sind also enorm.

Konkret heißt das: Ein guter M&A-Berater rechnet sich nicht über das Honorar, sondern über den Wettbewerb, den er auf der Käuferseite aufbaut. Im Schnitt erreicht ein professionell geführter Bieterprozess einen Aufschlag von Faktor 5 bis 6 im Vergleich zu den Beratungskosten. Anders gesagt: Wer 5 Prozent in das Honorar Unternehmensverkauf investiert, bekommt im Schnitt einen Mehrerlös, der ein Vielfaches dieser Investition wieder einspielt.

Welche Kosten beim Unternehmensverkauf unterschätzt und überschätzt werden

In der Praxis machen Inhaber bei der Kostenkalkulation zwei typische Fehler. Den Beraterposten überschätzen sie oft, den anwaltlichen Aufwand unterschätzen sie regelmäßig.

Wer einen Verkauf strukturiert angeht, sollte die anwaltliche Begleitung als eigenen, planbaren Posten einplanen. Sie ist nicht mit dem M&A-Honorar abgedeckt und steht zusätzlich in der Kalkulation. Auch der Steuerberater wird oft erst hinzugezogen, wenn die Strukturentscheidungen bereits gefallen sind. Dabei ist gerade der frühe Steuerberater-Input einer der wertvollsten Beiträge im Prozess.

Umgekehrt geben manche Inhaber zu viel für interne Vorbereitungen aus, die ein erfahrener Berater ohnehin im Mandat liefert. Aufwendige Bewertungsgutachten, mehrere parallele Pre-Due-Diligences oder eigens beauftragte Marktanalysen sind in den meisten Fällen verzichtbar, wenn der M&A-Berater seine Arbeit macht.

Q&A

Frage: Mit welchen Gesamtkosten sollte ich beim Unternehmensverkauf realistisch rechnen?

Antwort: Planen Sie je nach Größe und Komplexität mit 5 bis 10 Prozent des Transaktionsvolumens. Die vier Hauptposten sind M&A-Berater, anwaltliche Begleitung, steuerliche Beratung und Notar. Bei kleineren Deals liegt der Anteil tendenziell näher an 10 Prozent, bei größeren Transaktionen deutlich darunter. Notargebühren von rund 2 Prozent des Kaufpreises trägt in der Praxis meist der Käufer, sodass sie für Verkäufer oft kaum ins Gewicht fallen.

Frage: Wie setzen sich M&A-Beraterhonorare zusammen und was ist marktüblich?

Antwort: Im Mittelstand dominiert ein Hybridmodell aus monatlichem Retainer und Erfolgshonorar. Typisch sind 4.000 - 10.000 Euro Retainer pro Monat und 5--8 Prozent Erfolgshonorar bei Deal-Volumina unter 10 Mio. Euro; bei größeren Deals sinkt der prozentuale Satz. Branchenüblich sind Mindesterfolgshonorare ab ca. 150.000 Euro. Venture Advisory Partners bietet in ausgewählten Fällen ein maximal erfolgsbasiertes Modell ohne laufenden Retainer (nur einmalige Setup-Fee) und mit deutlich niedrigerem Mindesthonorar - attraktiv für Inhaber, die Vorlaufkosten minimieren wollen.

Frage: Woran erkenne ich ein faires Honorarmodell für den Verkaufsprozess?

Antwort: Vier Punkte sind entscheidend: 1) Eine realistische, marktbasiert hergeleitete Erstbewertung vor Mandat. 2) Eine faire Mindestlaufzeit von etwa 6-9 Monaten mit klaren Ausstiegsmöglichkeiten. 3) Ein transparentes, angemessenes Erfolgshonorar, das die richtigen Anreize setzt. 4) Eine sauber definierte Berechnungsbasis (branchenüblich: Enterprise Value), damit etwaige Cash-Ausschüttungen vor dem Verkauf nicht provisionspflichtig sind.

Frage: Warum brauche ich einen spezialisierten M&A-Anwalt und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Antwort: M&A-Transaktionen stellen besondere Anforderungen an Garantien, Freistellungen, Haftung und Earn-Outs - das unterscheidet sie vom üblichen Wirtschaftsrecht. Daher sollten Sie den SPA durch einen ausgewiesenen M&A-Anwalt verhandeln lassen. Üblich sind 10.000--30.000 Euro, Stundensätze starten bei rund 300 Euro; Pauschalen beginnen bei ca. 10.000 Euro und können in komplexen Fällen sechsstellig werden. Vorteilhaft ist, wenn Ihr eigener Anwalt den ersten Vertragsentwurf stellt - das setzt den Verhandlungsrahmen. Venture Advisory Partners vermittelt Zugang zu M&A-Spezialisten zu vergünstigten Konditionen.

Frage: Lohnt sich ein M&A-Berater wirtschaftlich - trotz der Kosten?

Antwort: Ja, in der Regel deutlich. Unternehmenspreise sind stark variabel; je nach Bieterfeld kann der erzielbare Preis 30-50 Prozent vom Basismarktpreis abweichen. Ein professionell orchestrierter, vertraulicher Bieterprozess erzielt im Mittel einen Mehrerlös, der das Beraterhonorar um den Faktor 5-6 übersteigt. Mit anderen Worten: Die Investition in ein gutes Mandat rechnet sich meist nicht über gesparte Gebühren, sondern über den zusätzlich realisierten Kaufpreis und die geringere Abbruch- und Fehlerquote.

Fazit

Die Kosten beim Unternehmensverkauf sind kein Rechnungsposten, den man mit ein paar Standardprozenten abhakt. Sie sind eine bewusste Investitionsentscheidung. Wer das Honorar beim Unternehmensverkauf, die anwaltliche Begleitung und die steuerliche Beratung früh einplant und in das richtige Modell investiert, erzielt am Ende einen deutlich höheren Nettoerlös.

Konkret gilt: Rechnen Sie mit einem Gesamtkostenrahmen von rund 5 bis 10 Prozent des Transaktionsvolumens.

Wählen Sie einen M&A-Berater mit einem Modell, das die Anreize sauber ausbalanciert.

Lassen Sie den Kaufvertrag von Ihrem eigenen Anwalt entwerfen und holen Sie steuerliche Begleitung früh ins Boot. Kalkulieren Sie konsequent mit dem Nettoerlös, nicht mit dem Kaufpreis vor Steuern und Honoraren. Wer die Kosten beim Firmenverkauf so plant, kommt entspannter durch die Verhandlung und realisiert am Ende mehr.

Wer wissen möchte, wie eine realistische Kostenstruktur für den eigenen Verkauf aussehen kann und welche Bewertungsspanne im aktuellen Markt erzielbar ist, kann das im Rahmen einer unverbindlichen und kostenfreien Erstbewertung bei Venture Advisory Partners klären.

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Venture Advisory Partners ist eine in Frankfurt ansässige M&A Beratung. Wir haben uns auf die Begleitung von Unternehmenskäufen, -verkäufen und -finanzierungen für den Mittelstand sowie Wachstumsunternehmen spezialisiert.

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Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Finanzierung bis zum erfolgreichen Unternehmensverkauf. Durch Unternehmenskäufe ermöglichen wir es Privatpersonen, ihren Einstieg ins Unternehmertum unter gesicherten Rahmenbedingungen zu verwirklichen.