
#01 Was bedeutet „GmbH verkaufen im Ganzen“ eigentlich?
#02 Share Deal vs. Asset Deal: Warum Käufer oft anders argumentieren
#03 Die rechtliche Grundlage des Share Deals bei der GmbH
#04 Ablauf eines GmbH-Verkaufs im Ganzen: Strukturiert statt improvisiert
#05 Kaufpreislogik beim Share Deal: Warum Cash und Schulden bedeutsam sind
#06 Praxis-Tipp: Was passiert mit dem Kassenbestand beim Share Deal?
#07 Haftung und Verantwortung beim Verkauf einer GmbH im Ganzen
#08 Praxisbeispiel: Verkauf einer GmbH im Ganzen über einen Share Deal
#09 Fazit: Der Firmenverkauf einer GmbH im Ganzen ist der Normalfall
Viele Unternehmer stellen sich zu Beginn eine ganz grundlegende Frage: Kann ich meine GmbH im Ganzen verkaufen oder muss ich einzelne Vermögenswerte übertragen? Diese Überlegung steht am Anfang fast jedes Firmenverkaufs.
Die kurze Antwort lautet eindeutig: Ja, eine GmbH lässt sich im Ganzen verkaufen. Wer seine GmbH verkaufen will, erreicht dies in der Praxis regelmäßig über einen sogenannten Share Deal.
Trotzdem erleben wir in Gesprächen immer wieder Verunsicherung, gerade beim Firmenverkauf. Käufer argumentieren häufig, ein Asset Deal sei „üblich“, „sauberer“ oder „steuerlich sinnvoller“. Diese Aussagen sind nicht falsch, aber sie sind unvollständig. Für Verkäufer hat der Share Deal in vielen Fällen klare Vorteile, insbesondere steuerlich und organisatorisch.
Aus Sicht von Venture Advisory Partners ist es deshalb wichtig, den Verkauf einer GmbH im Ganzen sachlich einzuordnen. Es handelt sich nicht um eine Sonderlösung, sondern eher um den Regelfall im deutschen Mittelstand. Wer die Mechanik versteht, behält Kontrolle über Struktur, Preis und Haftung.
Dieser Beitrag zeigt, wie ein GmbH-Verkauf im Ganzen über einen Share Deal funktioniert, wie der Ablauf aussieht und welche Punkte Unternehmer kennen sollten, bevor sie sich auf Diskussionen über Alternativen einlassen.
Juristisch gesehen existiert eine GmbH unabhängig von ihren Gesellschaftern. Sie bleibt Vertragspartner von Kunden, Lieferanten, Banken und Mitarbeitern. Beim Verkauf „im Ganzen“ wird deshalb nicht das Unternehmen selbst übertragen, sondern alle Geschäftsanteile an der GmbH.
Genau hier setzt der Share Deal an. Der Käufer erwirbt sämtliche Anteile von den bisherigen Gesellschaftern. Die GmbH bleibt unverändert bestehen, nur der Gesellschafterkreis ändert sich.
Dieses Konstrukt ist im GmbH-Gesetz ausdrücklich vorgesehen. § 15 GmbHG erlaubt die Übertragung von Geschäftsanteilen, sofern der Gesellschaftsvertrag keine Einschränkungen enthält. In der Beratungspraxis ist dies der klassische Weg, eine GmbH vollständig zu veräußern.
Wichtig ist: Der Verkauf im Ganzen ist kein wirtschaftlicher Kunstgriff. Er entspricht der Logik vieler Unternehmer, die ein über Jahre aufgebautes Unternehmen als Einheit übergeben möchten, inklusive Struktur, Belegschaft und Marktposition.
In nahezu jedem Verkaufsprozess taucht die Frage nach der Dealstruktur auf. Käufer prüfen regelmäßig, ob ein Asset Deal möglich ist. Das ist aus ihrer Sicht legitim und rational.
Beim Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Wirtschaftsgüter, Verträge oder Geschäftsbereiche. Steuerlich kann dies für ihn attraktiv sein, da Abschreibungen neu beginnen und Risiken gezielter isoliert werden können. Auch Altverbindlichkeiten lassen sich so leichter umgehen.
Für Verkäufer ist diese Struktur jedoch häufig nachteilig, insbesondere im Kontext eines Firmenverkaufs. Ein Asset Deal kann erhebliche steuerliche Mehrbelastungen auslösen, etwa durch Besteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene. Hinzu kommt ein hoher organisatorischer Aufwand, da Verträge, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse einzeln übertragen werden müssen.
Der Share Deal verfolgt eine andere Logik. Der Käufer übernimmt die Anteile und damit die GmbH als rechtliche Einheit. Verträge bleiben bestehen, das operative Geschäft läuft weiter. Genau deshalb ist der Share Deal im Mittelstand der Normalfall.
Aus unserer Erfahrung bei Venture Advisory Partners ist die Diskussion um den Asset Deal daher weniger eine Frage von „richtig oder falsch“, sondern von Interessen. Käufer handeln rational. Verkäufer sollten das ebenso tun und die eigenen wirtschaftlichen Konsequenzen kennen.
Der Verkauf einer GmbH im Ganzen erfolgt rechtlich durch die Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile. Diese Abtretung ist zwingend notariell zu beurkunden. Ohne notarielle Form ist der Vertrag unwirksam.
Nach der Beurkundung muss die Gesellschafterliste aktualisiert und beim Handelsregister eingereicht werden. Erst mit dieser Eintragung gilt der Käufer gegenüber der GmbH und Dritten als neuer Gesellschafter.
Vor dem Verkauf ist eine sorgfältige Prüfung des Gesellschaftsvertrags unerlässlich. Häufig finden sich dort Zustimmungserfordernisse, Vinkulierungsklauseln oder Vorkaufsrechte, besonders wenn es mehr als einen Gesellschafter gibt. Diese Regelungen sind kein Ausnahmefall, sondern gelebte Praxis im Mittelstand.
Auch Gesellschafterbeschlüsse spielen eine zentrale Rolle. Fehlt eine erforderliche Zustimmung, kann der Verkauf angreifbar sein oder sich erheblich verzögern. Eine saubere gesellschaftsrechtliche Vorbereitung ist deshalb kein Formalismus, sondern Grundlage für Transaktionssicherheit.
Ein Share Deal im Rahmen eines Firmenverkaufs folgt in der Praxis einem klaren Ablauf. Zunächst steht die Vorbereitung. Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Verträge und Gesellschafterdokumente werden aufbereitet. Ziel ist Transparenz und Verlässlichkeit.
Darauf folgt die Käufersuche. Strategische Investoren, Finanzinvestoren oder unternehmerische Privatkäufer geben indikative Angebote ab. Diese basieren zunächst auf einer begrenzten Informationslage.
Im nächsten Schritt prüft der Käufer das Unternehmen im Rahmen der Due Diligence. Finanzen, Steuern, Recht, Personal und IT werden analysiert. Die Ergebnisse fließen direkt in Kaufpreis und Vertragsgestaltung ein.
Anschließend wird der notarielle Kauf- und Abtretungsvertrag verhandelt. Nach Signing und Closing erfolgt die Übergabe. Die GmbH bleibt operativ bestehen, nur der Gesellschafter wechselt.
Dieser Prozess ist also ein klassischer Unternehmensverkauf. Der Share Deal ist kein Sonderweg, sondern die Dealstruktur, in der dieser Prozess umgesetzt wird.
Beim Verkauf einer GmbH im Ganzen wird der Kaufpreis nicht isoliert betrachtet. Üblich ist die Trennung zwischen Unternehmenswert und Kapitalstruktur.
Ausgangspunkt ist der sogenannte Enterprise Value (dt. auch "Brutto-Unternehmenswert"). Dieser Wert beschreibt das operative Geschäft unabhängig von Finanzmitteln und Finanzverbindlichkeiten. Um zum Kaufpreis für die Anteile ("Netto-Unternehmenswert") zu gelangen, wird eine Brücke geschlagen.
Liquide Mittel erhöhen den Wert der Anteile, Finanzschulden mindern ihn. Diese Mechanik ist als EV-/Equity-Bridge bekannt. Sie ist im Mittelstand ebenso relevant wie bei großen Transaktionen, auch wenn sie oft weniger formal dargestellt wird.
Für Verkäufer ist dieses Verständnis zentral. Viele Diskussionen über Kaufpreis drehen sich nicht um den Unternehmenswert selbst, sondern um Cash, Debt und Working Capital zum Stichtag.
Eine der häufigsten Fragen im Verkaufsprozess betrifft den Kassenbestand. Unternehmer fragen sich, ob sie das vorhandene Geld „mitverkaufen“ oder vorher entnehmen dürfen.
Die Antwort ist klar und zugleich differenziert. Im Regelfall wird der Kassenbestand bis zu einem definierten Liquiditätsminimum ausgeschüttet. Dieses Minimum stellt sicher, dass die GmbH nach dem Closing handlungsfähig bleibt.
Der darüber hinausgehende Betrag wird wirtschaftlich über die Kaufpreislogik abgegolten. Er fließt über die EV-/Equity-Bridge in den Kaufpreis für die Anteile ein. Der Käufer zahlt also für überschüssige Liquidität.
Diese Vorgehensweise ist marktüblich und sachgerecht. Sie verhindert, dass Verkäufer unnötig Liquidität im Unternehmen belassen, ohne den Kaufpreis zu erhöhen. Gleichzeitig schützt sie den Käufer vor einem operativen „Kassensturz“.
Mit dem Share Deal übernimmt der Käufer die Anteile und damit auch die GmbH mit allen bestehenden Rechten und Pflichten. Verbindlichkeiten bleiben in der Gesellschaft.
Genau deshalb spielen Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag eine zentrale Rolle. Sie regeln, wofür der Verkäufer einsteht und wie Risiken verteilt werden. Diese Mechanismen sind kein Ausdruck von Misstrauen, sondern Standard in professionellen Transaktionen.
Auch für Verkäufer ist das beruhigend. Risiken werden klar definiert und begrenzt, statt unkontrolliert im Raum zu stehen. Eine saubere Vertragsstruktur schafft Planungssicherheit für beide Seiten.
Steuerlich ist der Share Deal für viele Unternehmer attraktiv. Bei Anteilen im Privatvermögen greift regelmäßig das Teileinkünfteverfahren, sofern die Beteiligung über einem Prozent liegt.
Das bedeutet, dass nur ein Teil des Veräußerungsgewinns der Einkommensteuer unterliegt. Im Vergleich dazu kann ein Asset Deal zu einer deutlich höheren Gesamtsteuerbelastung führen.
Wenn zusätzlich zum Sharedeal eine Holdingstruktur besteht kann der Großteil der Steuerlast auch noch auf einen späteren Zeitpunkt verlagert werden. In der Praxis ist das der Fall, wenn die Veräußerungsgewinne aus der Holding entnommen werden. Voraussetzung für diesen Steuervorteil ist die Berücksichtigung der Mindesthaltedauer durch die Holding zum Verkaufszeitpunkt.
Wichtig ist jedoch der Zeitpunkt. Steuerliche Strukturierungen lassen sich selten kurzfristig umsetzen. Wer eine GmbH im Ganzen verkaufen möchte, sollte steuerliche Fragen frühzeitig klären, idealerweise bevor der Verkaufsprozess startet.
Nach dem Verkauf beginnt die Übergabephase. Der Käufer übernimmt die Gesellschafterrolle, häufig bleibt der Verkäufer noch für eine Übergangszeit eingebunden.
Diese Phase wird oft unterschätzt. Sie entscheidet darüber, ob der Verkauf als sauberer Abschluss oder als belastender Nachlauf wahrgenommen wird. Klare Regelungen im Kaufvertrag helfen, Erwartungen zu steuern.
Aus unserer Beratungspraxis zeigt sich, dass eine strukturierte Übergabe nicht nur den Käufer schützt, sondern auch dem Verkäufer den emotionalen Abschluss erleichtert.
Ein inhabergeführtes mittelständisches Unternehmen ist seit über 20 Jahren als GmbH organisiert. Der Unternehmer hält 100% der Geschäftsanteile im Privatvermögen. Das Unternehmen ist profitabel, solide finanziert und operativ unabhängig von der Person des Inhabers, auch wenn dieser bislang als Geschäftsführer tätig ist.
Der Verkaufsentschluss ist gut vorbereitet. Es besteht kein akuter Handlungsdruck, sondern der Wunsch, das Unternehmen in einer stabilen Phase zu übergeben. Ziel ist ein vollständiger Verkauf der GmbH im Ganzen.
Bereits früh wird klar: Ein Share Deal ist aus Sicht des Unternehmers die bevorzugte Struktur. Steuerlich ist diese Lösung deutlich günstiger als ein Asset Deal. Zudem soll das Unternehmen als Einheit erhalten bleiben, inklusive aller bestehenden Verträge und Mitarbeiter.
Im Rahmen der Käufersuche meldet sich ein strategischer Käufer aus der Branche. Dieser bringt frühzeitig das Thema Asset Deal ins Gespräch. Die Argumentation ist sachlich. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, Risikotrennung und Flexibilität werden genannt.
Diese Position ist nachvollziehbar und legitim. Gleichzeitig wird klar herausgearbeitet, dass ein Asset Deal für den Verkäufer wirtschaftlich nachteilig wäre. Die steuerliche Mehrbelastung wäre erheblich. Zudem würde der organisatorische Aufwand steigen, da Verträge, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse einzeln übertragen werden müssten.
In den Gesprächen wird daher eine klare Linie verfolgt. Der Verkauf der GmbH im Ganzen soll über einen Share Deal erfolgen. Diese Struktur wird nicht dogmatisch, sondern sachlich begründet. Der Käufer akzeptiert die Grundstruktur und fokussiert sich auf die wirtschaftliche Ausgestaltung.
Im Rahmen der Due Diligence prüft der Käufer die GmbH umfassend. Finanzen, Steuern, Recht, Personal und IT werden analysiert. Dabei wird deutlich, dass der Käufer mit dem Share Deal sämtliche bestehenden Verbindlichkeiten übernimmt.
Genau hier greift die Logik von Garantien und Freistellungen. Risiken werden nicht pauschal ausgeklammert, sondern konkret adressiert. Der Verkäufer steht für bestimmte Sachverhalte ein, etwa für die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse oder das Nichtbestehen anhängiger Rechtsstreitigkeiten.
Aus Sicht des Unternehmers wirkt dieser Prozess nicht bedrohlich, sondern strukturierend. Risiken werden sichtbar gemacht und vertraglich begrenzt. Der Share Deal bleibt auch in dieser Phase beherrschbar.
Der Kaufpreis wird auf Basis eines vereinbarten Unternehmenswerts ermittelt. Ausgangspunkt ist der operative Wert des Unternehmens (Brutto-Unternehmenswert). Anschließend wird die Kapitalstruktur berücksichtigt.
Zum Stichtag verfügt die GmbH über einen signifikanten Kassenbestand. In den Verhandlungen wird definiert, welches Liquiditätsminimum für den operativen Betrieb erforderlich ist. Dieser Betrag verbleibt in der Gesellschaft, der überschüssige Betrag darf ausgeschüttet werden.
Der im Unternehmen verbleibende Kassenbestand wird nicht „verschenkt“. Er fließt über die EV-/Equity-Bridge in den Kaufpreis ein. Wirtschaftlich erhält der Verkäufer also den Gegenwert für die im Unternehmen verbleibende Liquidität.
Diese Mechanik schafft Klarheit. Der Käufer übernimmt ein handlungsfähiges Unternehmen. Der Verkäufer realisiert den Wert der aufgebauten Liquidität.
Der Kaufvertrag für die GmbH-Anteile wird notariell beurkundet. Nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen erfolgt das Closing. Der Kaufpreis wird gezahlt, die Gesellschafterliste beim Handelsregister aktualisiert.
Der Verkäufer bleibt für eine klar definierte Übergangszeit als Geschäftsführer tätig. Ziel ist keine dauerhafte Bindung, sondern eine geordnete Übergabe. Nach Abschluss dieser Phase zieht sich der Unternehmer vollständig zurück.
Der Verkauf der GmbH im Ganzen ist abgeschlossen. Das Unternehmen besteht unverändert fort, lediglich der Gesellschafter hat gewechselt.
In unserer Beratungspraxis bei Venture Advisory Partners zeigt sich dieser Ablauf regelmäßig. Der Share Deal ist kein theoretisches Konstrukt, sondern eher der Normalfall im deutschen Mittelstand.
Gerade Unternehmer profitieren davon, wenn sie die Struktur frühzeitig verstehen. Diskussionen über Asset Deals verlieren an Schärfe, sobald die wirtschaftlichen Konsequenzen transparent sind. Der Fokus verlagert sich dann auf Preis, Haftung und Übergabe.
Im Rahmen eines kostenfreien Strategiegesprächs klären wir häufig genau diese Punkte vorab. So schaffen wir für Sie frühzeitig Entscheidungsfähigkeit.
Eine GmbH lässt sich im Ganzen verkaufen. Der Share Deal ist dafür der etablierte und in der Praxis bewährte Weg. Käufer übernehmen die Anteile und damit das Unternehmen als rechtliche Einheit, inklusive aller Chancen und Risiken.
Für Verkäufer ist diese Struktur häufig vorteilhaft. Steuerliche Effekte, organisatorische Klarheit und die Möglichkeit, das Unternehmen als Ganzes zu übergeben, sprechen dafür. Käuferinteressen an alternativen Strukturen sind legitim, ändern aber nichts an dieser Grundlogik.
Entscheidend ist nicht die Struktur an sich, sondern deren saubere Ausgestaltung. Wer die Mechanik versteht, behält die Kontrolle über Preis, Haftung und Übergang. Wer seine GmbH verkaufen möchte, sollte Struktur, Steuern und Ablauf frühzeitig klären.




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